Die Agentur für Arbeit stellt fest, welche Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit bestehen.
Auch bezüglich einer Arbeitsvermittlung vor dem Eintritt in das Rentenalter sind Auskünfte bei der Agentur für Arbeit einzuholen.
Sollte die Agentur für Arbeit zur Rentenantragstellung auffordern, ist der Rentenversicherungsträger daran gebunden.
Inwieweit eine Aufforderung möglich ist bzw. unter welchen Voraussetzungen diese auch tatsächlich erfolgt, ist ebenfalls bei der Agentur für Arbeit zu erfragen.