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0.3% Regelung

von hila14.01.2009 | 16:31
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Bitte um Info Bin schon 3 Monate Arbeitsunfähig,habe noch kein Rentenverfahren von der KK erhalten.Gehe ab 02.09 wieder arbeiten,nun meine Frage:Sollte ich es auf Grund meiner Krankheit es nicht schaffen bis zum 01.04.10 zu arbeiten umAbschlagfrei in Rente zu gehen,ab wann werden die Abzüge berechnet? von meine Erste AU oder ev Zweite Daten:Jahrgang 03.1947 50%GdB 47Arbeitsjahre

3 Antworten

Rosannaam 14.01.2009 | 16:55
Hallo hila, >>habe noch kein Rentenverfahren von der KK erhalten<< Was meinen Sie damit? Die KK kann Sie höchstens zur Reha-Antragstellung, aber nicht zur Rentenantragstellung auffordern! Das muß aber nicht unbedingt schon bei einer 3-monatigen AU geschehen. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen und erhalten, richtet sich die Höhe des Abschlags nach dem RENTENBEGINN, nicht nach dem Leistungsfall. Wenn jetzt noch keine Erwerbsminderung besteht (somit auch kein Rentenanspruch), aber z.B. nächstes Jahr und die EM-Rente nächstes Jahr beginnt, ist der Abschlag geringer. Seit wann sind Sie denn 50 % schwerbehindert? Sollten Sie am 16.11.2000 bereits zu 50 % schwerbehindert gewesen sein (Vertrauensschutz), könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sogar jetzt schon abschlagsfrei beziehen! Wenn Sie jetzt ab Februar 2009 wieder arbeiten gehen und werden erneut arbeitsunfähig krank, haben Sie in der Regel einen erneuten Krankengeldanspruch. Dann können Sie sich wegen einer EM-Rente immer noch Gedanken machen. MfG Rosanna.
Corlettoam 14.01.2009 | 18:13
Sollten Sie nach ihrer Arbeitsaufnahme wieder krank geschrieben werden, haben Sie erstmal noch Anspruch auf 15 Monate KK-Geld ( da Sie ja von den 18 Monaten der maximalen Krankengeldanspruchsdauer ja gerade mal erst 3 Monate beansprucht haben ) Nach 3 Monaten wird man eigentlich auch- noch -nicht seitens der Krankenkasse zur Rehaantragstellung aufgefordert - das wäre etwas ungewöhnlich und geschieht eigentlich nicht vor 6 Monaten ( oder später ) bei ununterbrochenen Krankschreibung. Wobei hier natürlich jede Krankenaksse diese Entscheidung Einzellfall mässig trifft und auch treffen kann. Eine Entscheidung wegen einer EM-Rente baruchen und sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen , sondern ihre weitere ( gesundheitliche ) Entwicklung erstmal abwarten.
Schadeam 14.01.2009 | 19:05
als Schwerbehinderte mit 47 Arbeitsjahren könnten Sie jederzeit in Altersrente gehen und hätten bei Rentenbeginn 01.02.09 noch 4,2% Abschlag (oder keinen, falls Sie am 16.11.2000 schon schwerbehindert waren). Wenn Sie diesen Abschlag nicht wollen, dürfen Sie erst ab 63 in Rente gehen. Ob Sie die Arbeit packen und/ oder Sie sich den Stress mit krankschreiben, Krankenkasse, Aufforderung zur Reha, etc antun wollen oder sich das alles durch einen Altersrentenantrag ersparen wollen, ist Ihre Angelegenheit. Wie ein EM Rentenverfahren ausgeht, was die Gutachter sagen, ob und ab wann Sie eventuell die Rente kriegen, steht in den Sternen. Ein Altersrentenantrag wäre ganz einfach....ob die paar Prozente Ihnen wehtun oder locker wegzustecken sind, weiß natürlich keiner im Forum.
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