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Experten-Antwort

1 Übernachtung ausserhalb der rehaklinik erlaubt ?

von Hamm24.08.2018 | 19:47
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4 Antworten

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Meine Frau fährt nächste Woche zu einer 3 wöchigen Reha. Da ich Sie dort - nicht am Wochenende , sondern innerhalb der Woche - besuchen werde und aufgrund der weiten Anreise 1 Übernachtung in einem im Ort gelegen Hotel buchen muss, stellt sich mir die Frage ob meine Frau auch dort diese 1 Nacht verbringen darf. Oder muss Sie in der Rehaklinik " zwangsweise " schlafen und ein nächtigen ausserhalb ist verboten ? Zur ersten Anwendung an nächsten Morgen wäre Sie natürlich wieder pünktlich in der Klinik.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für Ihre Ehefrau wurde eine stationäre medizinische Rehabilitation bewilligt. Dem Rentenversicherungsträger als Kostenträger werden von der Rehabilitationseinrichtung für diese stationäre Unterbringung Kosten in Rechnung gestellt. Ohne wichtigen Grund kann einer Übernachtung außerhalb der Rehabilitationseinrichtung nicht zugestimmt werden.

Sollte die Rehabilitationseinrichtung diesen Tag als ambulante Maßnahme zum günstigeren Kostensatz abrechnen, kann die Rehabilitationsklinik eine Übernachtung außerhalb der Rehabilitationsklinik erlauben, wenn aus medizinischen Gründen keine Bedenken bestehen.

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3 Antworten

Lunaam 24.08.2018 | 20:23
Das hat mit Verboten nichts zu tun; eher mit Versicherungskriterien. So wurde mir die Ablehnung in einer Rehaklinik erklärt. Eine andere Rehaklinik erlaubte aber einen kleinen "Heimaturlaub" über die Weihnachtsfeiertage (2 Nächte).
Schorscham 25.08.2018 | 14:18
Das entscheidet einzig und allein das verantwortliche Klinik-Personal. MfG
Anonym!am 26.08.2018 | 22:20
Hallo, wenn der Arzt dort nichts dagegen hat, wird Sie sozusagen beurlaubt. Da hat auch nichts mit der Übernachtung zu tun. Auch selbst wenn sie tagsüber abwesend ist, steht später im Entlassbericht, dass sie auf eigenen Wunsch beurlaubt war. Für diese Tage bekommen Sie kein Übergangsgeld. Wenn etwas dann passiert, ist man selbst schuld. Für diese Fehltage, wo sie keine Leistung bekommen, wird wohl ihre gesetzliche Krankenkasse wegen Versicherungslücke zur Kasse beten oder eine kostenlos familienversichern. Je nach dem, wie es ist.
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