Für Ihre Ehefrau wurde eine stationäre medizinische Rehabilitation bewilligt. Dem Rentenversicherungsträger als Kostenträger werden von der Rehabilitationseinrichtung für diese stationäre Unterbringung Kosten in Rechnung gestellt. Ohne wichtigen Grund kann einer Übernachtung außerhalb der Rehabilitationseinrichtung nicht zugestimmt werden.
Sollte die Rehabilitationseinrichtung diesen Tag als ambulante Maßnahme zum günstigeren Kostensatz abrechnen, kann die Rehabilitationsklinik eine Übernachtung außerhalb der Rehabilitationsklinik erlauben, wenn aus medizinischen Gründen keine Bedenken bestehen.