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Experten-Antwort

1. Widerspruch mit oder ohne Anwalt?

von Annette26.02.2014 | 23:01
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Folgeantrag zur vollen Erwerbsminderungsrent die ich seit mehr als 8 Jahren bezogen habe wurde leider abgelehnt. ALG1 steht mir nicht zu, weil ich vor dieser Zeit zur Überbrückung bis zum Rentenbescheid ALG2 (KK hat nicht zahlen wollen) bezogen habe. Während dieser Zeit sind keine Beiträge zur Arbeislosenversicherung entrichtet worden, deshalb bekam ich auch hier die Ablehnung. Ob mir ALG2 gezahlt werden kann, wird noch geprüft, da durch den ALG1 Antrag eine Gesundheitsprüfung vom med.Dienst der Arge erfolgte. Dieser entschied anhand meiner eingereichten Befunde, nicht vermittelbar, Restarbeitsfähigkeit unter 3 Std. täglich. Es ist jetzt wohl so, dass ich für eine Weiterbewilligung von Erwerbsminderungsrente zu gesund und für Bewilligung von Hartz4 zu krank bin. :-( Mein Gesundheitszustand hat sich aus meiner und der Sicht meiner behandelnden Ärzte nicht verbessert. Die Gutachter werden das nun anders gesehen haben. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall muss ich nun in Widerspruch gehen. Ist es empfehlenswert sofort einen Anwalt einzuschalten, oder macht es keinen Unterschied, wenn ich es allein versuche? Ich habe das Geld für einen Anwalt nicht. Prozesskostenhilfe muss man zurückzahlen, wenn dieser verloren wird. Geht ein völlig neues Rentenverfahren - Kurantrag-Krankschreibung-Rentenantrag evtl. schneller als in einem Widerspruchsverfahren zu schmoren? Ich bin völlig ratlos zur Zeit, bin 45 Jahre alt, alleinstehend, ohne Rücklagen für die nächste Miete und leider mit Ablehnung der Rente nicht gesund.... Wer ist zuständig für mich, Rentenversicherung, Jobcenter, Arge, Sozialamt? Vielen Dank für Ihre Ratschläge Annette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die fristgemäße Einlegung des Widerspruches gegen die Ablehnung der Verlängerung Ihrer Erwerbsminderungsrente, halte ich es nicht für erforderlich, hierzu einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen der Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung bietet. Die Kolleginnen und Kollegen können Ihnen bei der Begründung des Widerspruches Hilfe leisten.

Da Sie schildern, dass Ihre volle Erwerbsminderungsrente nicht in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt wurde, brauchen wir hier auch keine Spekulationen diesbezüglich anzustellen. Beachten Sie die Frist für den Widerspruch, eine ausführliche Begründung kann dann gegebenenfalls nachgereicht werden. Solange das Rentenverfahren durch den Widerspruch noch offen ist, empfehle ich Ihnen umgehend den Gang zum örtlichen Sozialamt. Hat die Agentur für Arbeit per Gutachten festgestellt, dass sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht vermittlungsfähig sind, wird diese auch keine Leistungen an Sie erbringen.

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11 Antworten

arniam 27.02.2014 | 05:19
wenn job-center aufgrund des gutachtens der alg1 agentur abgelehnt wird bleibt der weg zum sozialamt. ich denke mal dass sie bei widerspruch oder sgverfahren sehr gute karten haben, denn klar ist wenn sie seit mehr als 8 jahren berentet sind, dann hätte bei erneuter bewilligung ihrer rente eine dauerrente bewilligt werden müssen (9 jahre befristet dann dauerrente weil die unwahrscheinlichkeit der besserung gegeben ist). drv lehnt dann gerne mal ab :-) sie hätten schon mal bei erster verlängerung einen widerspruch wegen die befristung einlegen sollen und dass notfalss vor dem sg durchfechten, aber nun gut machen sie es eben jetzt, denn nach 8 jahren ohne besserung der leiden kann ja keine wundersame heilung stattgefunden haben, und ein gutachter ist eben auch nur ein mensch und kann sich irren, also kämpfen :-))
arniam 27.02.2014 | 05:07
hallo, sofort eine kopie vom gutachten und die stellungnahme des beratungsärztlichen dienstes der drv anfordern. gleichzeitig in der frist von 4 wochen nach erhalt des bescheides formal widerspruch einlegen, und nach einsicht des gutachten und der stellungnahme des drv prüfarztes die begründung des widerspruchs nachreichen. wenn ihre behandelnden ärzte dies mit ihnen durchführen und befundberichte mit beilegen würde ich es erstmal ohne anwalt machen. denn sollte der widerspruch abgelehnt werden dann müssen sie klage vor dem sg einreichen. da würde ich dann einen fachanwalt hinzuziehen, müssen sie aber auch da noch nicht denn sgverfahren sind für sie kostenfrei. einen anwalt können sie jederzeit auch im laufenden verfahren hinzuziehen. Frage üben sie eine nebentätigkeit zu ihrer rente aus??? ich denke dass sie alg2 beantragen müssen und auch sollten, wegen der krankenversicherung und lebensunterhalt, da ja das alg1 amt schon ihre erwerbsminderung unter 3 std. festgestellt hat haben sie ja schon mal eine 1. begründung des widerspruchs in der hand sollte nun das gutachten der rv noch anfechtbar sein (Nach 8 jahre berentung) ist dass meistens der fall, dann haben sie noch mehr den widerspruch zu begründen. sollten sie hartz 4 bekommen dann gehen sie zum amtsgericht und holen sich einen beratungsschein für einen rechtsanwalt, also sie sehen nicht verzagen kämpfen sie um ihr recht .
Torstenam 27.02.2014 | 07:49
Zitat von arni anzeigen
Die Zeitrente kann auch deshalb eine Zeitrente sein, weil der Arbeitsmarkt verschlossen ist. In diesem Fall ist eine Befristung üblich, da der/die Versicherte ja eigentlich nur eine teilweise EM-Rente bezieht, diese aber wegen der allgemeinen Arbeitsmarktlage auf eine volle EM-Rente ausgeweitet wird. Daher kann keine pauschale Aussage bezüglich Widerspruch gegeben werden. Aber ein Gespräch mit der DRV kann auch manchmal alle Fragen klären. LG Torsten
Sabieneam 27.02.2014 | 08:06
Hallo Annette, bitte gehen Sie sofort zum Anwalt. Der sieht dann evt. die Sache noch etwas anders (Fristen usw.). Viele Grüße Sabiene
Annetteam 27.02.2014 | 10:35
Vielen Dank, arni, Torsten und Sabiene für die schnellen Antworten, ja, ich habe einen kleinen Nebenverdienst, die kleine Rente allein reicht nicht aus. Eine kleine Stelle für Behinderte, die ein bischen unter Leute bringt. Ich krieche da für unter 400 im Monat mit durchschnittlich (nicht täglich da oft auch an Wochenenden) 11 Std in der Woche hin. Im Juni diesen Jahres läuft der Vertrag aus. Habe das nach Beratung eines Versicherungsältesten begonnen und ordnungsgemäß angemeldet und jedes Jahr den Überprüfungsbogen der RV sofort ausgefüllt zurückgeschickt. Beanstandungen hat es keine gegeben. Die Gutachten, ein Psychatrisches und ein Orthopädisches habe ich über meine behandelnden Ärzte schon anfordern lassen, die sind selber gespannt was da drin steht. Ob ich die jedoch in den nächsten 4 Wochen schon erhalten werde ist fraglich. Ich hänge bereits seit einem Monat in der Luft. Habe erst gestern telefonisch erfahren, dass es eine Ablehnung sein wird, wird heute hoffentlich in der Post sein. Die DRV hat Probleme bei der Versendung der Post wurde mir gestern gesagt. Beim Job Center ist das neuerdings anders als noch vor 8 Jahren. Die sind in Vorkasse bis zum Bescheid gegangen und haben anschließend mit der DRV rückgerechnet und das Geld zurück bekommen. Das gibt es heut zu Tage nicht mehr. Das ist der Grund warum die mich so lange hingehalten haben. :-( Die Stellungnahme des MDV muss ich gesondert zu den Gutachten anfordern? Auch über einen Arzt oder selber formlos bei der DRV?
Annetteam 27.02.2014 | 10:42
Nachtrag: ich erhalte keine Arbeitsmarktrente. Jedenfalls steht nichts davon in meinen Rentenbescheiden, da ging es immer nur um gesundheitliche Dinge, Leistungsvermögen. Ich nehme an, dass ich für eine solche auch "zu jung" bin. Nach 1961 geboren.
Annetteam 27.02.2014 | 11:18
Hallo Arni, ich werde den Bescheid hoffentlich heute im Kasten haben und es müsste ein Wunder sein, wenn die telefonische Auskunft sich geirrt hat. Ich muss leider davon ausgehen, dass der Bescheid - im PC ersichtlich - richtig gelesen wurde. Die Zeitnot habe ich nicht für den Widerspruch, sondern ich hänge seit dem 1. Februar in der Luft. Bin nur noch bis morgen durch die Rückversicherungspflicht der RV, versichert. 4 Wochen sind nicht viel, wenn man sich für einen Widerspruch Unterlagen zusammensammeln muss. Ich bin halt sehr enttäuscht von den Bearbeitungszeiten der Ämter. Da geht mir mächtig die Muffe gerade. :-( Wie gesagt, ich bekomme keine Arbeitsmarktrente - unsere Beiträge hatten sich überschnitten. Was mich noch dringend interessiert, vielleicht weiß es jemand: vor 2 Jahren wurde ein Kurantrag abgelehnt mit der Begründung ich sei nicht mehr ins Erwebsleben einzugliedern. Jetzt bin ich ja kein Rentner mehr :-( , habe ich dann erneut Anspruch auf eine med. Reha? und macht es Sinn in einem Widerspruchsverfahren gleichzeitig einen Kurantrag zu stellen?
arniam 27.02.2014 | 10:51
sollte es nun eine arbeitsmarktrente sein die sie bisher bezogen haben, dann haben sie durch ihren nebenjob der drv gezeigt dass ein teilarbeitsplatz vorhanden ist und dadurch die volle rente wegfällt, allerdings müssten sie dann noch eine teilerwerbsminderungsrente erhalten 3- 6 std erwerbsfähig. wenn dem so ist müssen sie also durch den widerspruch der drv nachweisen dass sie med. erwerbsgemindert sind .
arniam 27.02.2014 | 10:44
bezeihen sie eine arbeitsmarktrente??? denn die wird in der tat nur befristet erteilt!!! aber trotzdem widerspruch einlegen. was meinen sie mit gutachten von mdv???bzw. wer ist mdv?
arniam 27.02.2014 | 10:56
ich lese gerade, dass sie noch garkeinen schriftlichen rentenbescheid haben???? dann müssen sie diesen erstmal abwarten, denn sonst können sie doch kein widerspruch erheben, ohne bescheid nicht möglich!!! auf telefonische aussagen würde ich mich nicht verlassen, also erstmal den bescheid in den händen halten, dann haben sie noch 4wochen zeit den widerspruch einzulegen, also haben sie doch noch gar keine zeitliche not??????
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