Für die fristgemäße Einlegung des Widerspruches gegen die Ablehnung der Verlängerung Ihrer Erwerbsminderungsrente, halte ich es nicht für erforderlich, hierzu einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Ihnen der Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung bietet. Die Kolleginnen und Kollegen können Ihnen bei der Begründung des Widerspruches Hilfe leisten.
Da Sie schildern, dass Ihre volle Erwerbsminderungsrente nicht in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt wurde, brauchen wir hier auch keine Spekulationen diesbezüglich anzustellen. Beachten Sie die Frist für den Widerspruch, eine ausführliche Begründung kann dann gegebenenfalls nachgereicht werden. Solange das Rentenverfahren durch den Widerspruch noch offen ist, empfehle ich Ihnen umgehend den Gang zum örtlichen Sozialamt. Hat die Agentur für Arbeit per Gutachten festgestellt, dass sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht vermittlungsfähig sind, wird diese auch keine Leistungen an Sie erbringen.