Wie bereits von Nahla ausgeführt, werden in der Renteninformation drei unterschiedliche Brutto-Beträge ausgewiesen. Ein Vergleich der Renteninformation mit dem aktuellen Rentenbescheid ist daher nur bedingt möglich. Die Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Renteninformation erwähnt, eine Nettorente wird jedoch nicht ausgewiesen.
Sollten Sie nach dem Vergleich beider Bruttorentenbeträge weiterhin eine für Sie nicht akzeptable Abweichung ersehen, wenden Sie sich bitte an eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe und vereinbaren einen Beratungstermin.
Die Adressen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html