Hallo Rentner5619,
Sie haben mittels 2 Bescheiden eine teilweise EM-rente auf Dauer und parallel eine volle EM-Rente auf Zeit zuerkannt bekommen. Beim zeitgleichen Bezug wird die höhere Rente gezahlt. Wie W*lfgang schon klarstellte, wird die teilweise EM-Rente bis spätestens dem Erreichen der Regelaltersrente geleistet. Die befristete volle EM-Rente sollten sie rechtzeitig (3-4 Monate vor Ablauf) beantragen. Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen. Zu dem gegebenen Zeitpunkt wird sich nochmals mit Ihrem gesundheitlichen Zustand befasst, da durchaus Verschlechterungen oder Verbesserungen des Gesundheitszustandes seit Beginn der Rente eintreten können.