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Experten-Antwort

2. EM Rentenbescheid

von Rentner561928.03.2015 | 10:17
2326 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe folgende Frage. Mir ist mit Wirkung vom 1.2.14 rückwirkend volle EM Rente auf Zeit für 2 Jahre am 19.1.15 bewilligt wurden. Am 26.3.15 habe ich einen neuen Bescheid bekommen. Darin heißt es, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 1.1.2014 auf Dauer. Für die Zeit ab 1.2.2014 besteht ein Anspruch auf eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung. Wir verweisen hierzu auf unseren Bescheid vom 19.1.2014. Meine Frage. wie ist das zu verstehen und warum kam ein zweiter Bescheid. Wann soll ich die Verlängerung der vollen EM Rente beantragen. Sie endet am 31.1.2016. Ich in 1956 geboren. Ein Rentenverfahren in der Schweiz auf IV Rente ist von der DRV eingeleitet wurde. Bescheid habe ich noch nicht. Ich habe 20 Jahre in der Schweiz als Grenzgänger gearbeitet. Ich hoffe es kann mir jemand meine Fragen beantworten. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner5619,

Sie haben mittels 2 Bescheiden eine teilweise EM-rente auf Dauer und parallel eine volle EM-Rente auf Zeit zuerkannt bekommen. Beim zeitgleichen Bezug wird die höhere Rente gezahlt. Wie W*lfgang schon klarstellte, wird die teilweise EM-Rente bis spätestens dem Erreichen der Regelaltersrente geleistet. Die befristete volle EM-Rente sollten sie rechtzeitig (3-4 Monate vor Ablauf) beantragen. Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen. Zu dem gegebenen Zeitpunkt wird sich nochmals mit Ihrem gesundheitlichen Zustand befasst, da durchaus Verschlechterungen oder Verbesserungen des Gesundheitszustandes seit Beginn der Rente eintreten können.

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10 Antworten

Rentner5619am 28.03.2015 | 10:20
W*lfgangam 28.03.2015 | 16:57
Hallo Renter5619, die DRV hat 2 Feststellungen zu Ihrer Erwerbsfähigkeit/-minderung getroffen. 1. es besteht eine teilweise EM (TEM) (kann nur noch 3 bis unter 6 Std. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, ist _dauerhaft_ 'teilweise' erwerbsgemindert), 2. auch eine volle EM (VEM) liegt vor (kann nur noch unter 3 Std. allgemeine Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten), hier hat der med. Dienst der DRV aber Zweifel, ob das auf Dauer ist - deswegen die Befristung und Nachprüfung/Weiterzahlungsantrag erforderlich. Die TEM steht Ihnen daher dauerhaft *) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 + 10), auch wenn die VEM wegfällt/nicht weiter bewilligt werden sollte. Den Antrag zur Weiterzahlung der vollen EM-Rente stellen Sie ein halbes Jahr vor Auslaufen, also im Juli 2015 - im Mai wird es Zeit, sich dafür einen Termin zu sichern (auch wenn der Weiterzahlungsantrag eine Minutensache ist ;-)) Gruß w. *) auch dauerhaft/unbefristete Teil- oder Voll-EM-Renten können natürlich seitens der DRV überprüft werden, ob die ursprüngliche/med. Entscheidung noch gerechtfertigt ist – gemessen an aktuellem Leistungsvermögen/den zukünftigen med. Möglichkeiten.
Maxam 29.03.2015 | 08:46
Hallo Wolfgang! Ihr Vermerk: *) auch dauerhaft/unbefristete Teil- oder Voll-EM-Renten können natürlich seitens der DRV überprüft werden, ob die ursprüngliche/med. Entscheidung noch gerechtfertigt ist – gemessen an aktuellem Leistungsvermögen/den zukünftigen med. Möglichkeiten. Frage: Kann sowas auch noch nach fast 2 Jahrzehnten durchgeführt werden selbst wenn die Erkrankung immer die selbe bleibt und keine Veränderungen mehr eintreten! Oder wird diese sogenannte Kontrolle der DRV dann doch irgendwann engestellt! MfG Max
-/-am 29.03.2015 | 09:08
Kontrollen sind immer möglich.
Jinxam 29.03.2015 | 12:47
Hallo, ich habe auch einen 2. Rentenbescheid bekommen. Da angeblich zu wenig an die KV / Plegev. von meiner Rente bezahlt wurde. Mich wundert sehr wie sowas passieren konnte. Die DRV hat von meinem Arbeitgeber eine Gehaltsbescheinigung bekommen, als ich noch voll Erwerbstätig war. (damals war ich freiwillig versichert.). Daraus wurde meine Teilerwerbsrente berechnet. Wie gesagt, habe ich jetzt einen neuen bekommen, wo ich jetzt fast 120 EUR weniger im Monat bekommen soll, da im 1. Jahr über 1.000 EUR zu wenig an die KV/PV gezahlt wurd. Wie kann sowas passieren? Muss ich das so hinnehmen? Kann ich Einspruch erstmal einlegen & um erneute Prüfung bitten? Hat jemand Erfahrung?
???am 30.03.2015 | 04:17
Als freiwillig Versicherter sind Sie verpflichtet, das Ende der freiwilligen Krankenversicherung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger anzuzeigen. Das haben Sie offenbar versäumt. Wenn dann Ihre Krankenkasse, möglicherweise sogar für Jahre rückwirkend, die Krankenversicherungspflicht beim Rentenversicherungsträger anzeigt, müssen Sie sowohl den zu Unrecht kassierten Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung zurückzahlen, wie auch die versäumte Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung und Pflegekasse nachholen. Da nützt Ihnen dann auch der Widerspruch nichts. Sie können aber die Rückzahlung in angemessenen monatlichen Raten beantragen, die Ihnen dann an der laufenden Rente einbehalten werden. Aus der Nummer kommen Sie nur raus, wenn Sie Hilfebedarf (Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG II) nachweisen können.
=//=am 30.03.2015 | 13:22
Sind Sie sicher, dass Ziffer 1 und 2 Ihrer Antwort stimmen? Wenn tatsächlich das LV auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt, betrifft das in 1. Linie die volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente). Daraus würde sich eine teilweise EM-Rente ergeben, aber nur dann, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist. Ansonsten wird keine teilsweise Rente auf Dauer gezahlt. Ich vermute eher, dass die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Die volle EM-Rente auf Zeit beginnt ja mit dem 7. Kalendermonat nach dem Leistungsfall. Seltsam ist hier außerdem, dass die teilweise EM-Rente am 01.01.2014 und die volle EM-Rente schon am 01.02.2014 beginnt.
Rentner5619am 30.03.2015 | 20:01
Hallo und guten Abend, ich hätte nicht gedacht, was ich für eine Diskussion bewirkt habe. Vielen Dank für die Antworten und hier noch einige Daten von mir. EM Rentenantrag wurde am 6.10.2014 gestellt. Der erste Rentenbescheid kam am 19.1.15. Volle EM Rente auf Zeit für 2 Jahre Rückwirkend ab 1.2.14. Der zweite Bescheid kam jetzt. Teil EM Rente auf Dauer vom 1.1.14 bis 31.1.14. (Keine BU Rente) Die Voraussetzungen sind ab 9.7.13 erfüllt.(Erster Tag der Krankschreibung). Jetzt bekomme ich volle EM Rente bis 31.1.16. Ich bin 1956 geboren. Eine IV Rente in der Schweiz ist beantragt. Noch kein Bescheid bekommen. Wer noch Fragen hat, dem werde ich sie beantworten. (So diese nicht persönlichen Inhaltes sind).
W*lfgangam 30.03.2015 | 20:34
:-) ...manchmal wird es 'lebhafter' und verschiedene Erfahrungswerte (aus der Fern-Diag-/Prognose) fließen in die Antworten ein. Und ja, Ihre Datenlage lässt keine weiteren Online-Erkenntnisse zu, als sie von =//=, Experten/in oder mir schon geäußert worden sind. Da empfehle ich doch zur abschließenden Klärung die nächste Beratungsstelle aufzusuchen . Gruß w.
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