Hallo Ludal,
ich kann und möchte mich den Ausführungen von Wolfgang voll und ganz anschließen.
1) Vertrauensschutzregelungen zur Nachzahlung nach dem 45. Lebensjahr sind nicht vorgesehen worden.
2) Bei unterlassener Information über die Nachzahlungsmöglichkeiten durch den Rententräger können in Einzelfällen, trotz eigentlichem Fristablauf, weiterhin Nachzahlungen zugelassen werden. Hier wäre dann der Einzelfall genau zu prüfen.
Ich empfehle Ihnen einen entsprechenden Antrag zu stellen. So wird der Rententräger prüfen müssen und Sie erhalten eine abschließende, entgültige Auskunft zu Ihrem Begehren.
Sie können ja "nichts verlieren".