Hallo, Vera,
ergänzende zu den Ausführungen von ???: Die Deutsche Rentenversicherung fördert grds. in erster Linie berufliche Maßnahmen, welche die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten und mit einem Abschluss z.B. der IHK (möglichst in verkürzter Form) enden. Dreijährige Studiengänge fallen grds. nicht unter die zu fördernden Maßnahmen. Wir empfehlen Ihnen einen Termin mit der zuständigen Reha-Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Dort erfahren Sie auch weitere Einzelheiten zu möglichen Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder einer Schulung an einer z.B. „Ein-Hand-Tastatur“ sowie möglichen Ausnahmen zu der Ausbildung, die Sie sich überlegt haben. Ebenso sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung ergeben sich auch arbeits- und tarifrechtlich Besonderheiten.