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Experten-Antwort

3-jähriges Studium im Rahmen der LTA möglich?

von vera08.05.2017 | 16:26
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gerade den Antrag zur LTA (Umschulung) gestellt. Im Rahmen der Reha wurde festgestellt, dass ich in meinem bisherigen Beruf (Bürokauffrau) nicht mehr arbeiten kann, da ich meine rechte Hand nicht mehr nutzen kann. Nun habe ich mich über diverse Berufe informiert, bei welchen mehr Sprechen als Tippen im Vordergrund steht. Jedoch ist bei fast allen Berufen ein Studium (BA 6 Semester) notwendig. Die Arbeitsmarkt-Prognosen sind sehr gut. Nu zu meiner Frage: Wäre ein solches Studium im Rahmen der LTA möglich? Mit freundlichen Grüßen, V.S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Vera,

ergänzende zu den Ausführungen von ???: Die Deutsche Rentenversicherung fördert grds. in erster Linie berufliche Maßnahmen, welche die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten und mit einem Abschluss z.B. der IHK (möglichst in verkürzter Form) enden. Dreijährige Studiengänge fallen grds. nicht unter die zu fördernden Maßnahmen. Wir empfehlen Ihnen einen Termin mit der zuständigen Reha-Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Dort erfahren Sie auch weitere Einzelheiten zu möglichen Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder einer Schulung an einer z.B. „Ein-Hand-Tastatur“ sowie möglichen Ausnahmen zu der Ausbildung, die Sie sich überlegt haben. Ebenso sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung ergeben sich auch arbeits- und tarifrechtlich Besonderheiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

???am 08.05.2017 | 17:54
Theoretisch ja, in der Praxis wird das aber schwierig. Da gibt es nämlich den § 37 SGB IX, in dem steht, dass eine Maßnahme nicht länger als 2 Jahre dauern soll. Ausnahmen sind zwar grundsätzlich möglich, aber es ist an Ihnen zu beweisen, dass Sie nur dann einen passenden Job (also ohne Nutzung der rechten Hand) bekommen können, wenn Sie das Studium absolvieren. Wenn die DRV Ihren Fall sehr kritisch sieht, finanziert Sie Ihnen eine Linkshänder-Schulung und unterstützt Sie dann bei Suche nach einem Job, in dem das Schreibtempo eine untergeordnete Rolle spielt. Sollten Sie trotzdem Ihre Studienpläne weiterverfolgen: Machen Sie sich kundig, ob Sie mit einem Bachelor auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Einstellungschancen haben. Nach meiner Erfahrung werden die Stellen zwar auch für Bachelor-Absolventen ausgeschrieben, aber Master-Absolventen eingestellt.
Vanessaam 08.05.2017 | 17:20
Sie möchten wirklich von der DRV ein dreijähriges Studium finanziert bekommen? Nein, das wird nicht funktionieren. Und dann wollen Sie nur noch sprechen und nicht mehr tippen? :-) Eine LTA bedeutet nicht gleich Umschulung. An Ihrer Stelle würde ich als Bürokauffrau weiter arbeiten gehen.
Veraam 09.05.2017 | 07:40
Ps. Vanessa Ich bin mal gespannt wie ich als ungelernte Kraft mit der Behinderung eine Anstellung finden soll...
Schadeam 09.05.2017 | 08:11
Ihr Anrecht auf einen angepassten Arbeitsplatz besprechen Sie bitte als erstes mit Ihrem Arbeitgeber, was meint der dazu Ihnen "einfach mehr Zeit" einzuräumen? PS: es gibt auch einarmige in Büros, warum sollten Sie als Bürokauffrau denn gar nicht mehr arbeiten können? Aber seis drum, das wird im LTA Verfahren geprüft.
Veraam 09.05.2017 | 07:38
Hallo? ?? Und vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe kurz nach meinem Beitrag den Bescheid bekommen dass ich einen GDB von 50% bekommen habe. Somit habe ich auch Anrecht auf einen angepassten Arbeitsplatz (mehr Zeit zum Tippen ). Ich würde sehr gern soziale Arbeit studieren und habe mich natürlich vorher über die Chancen informiert. Allein im Umkreis von 5 km von mir sind zur Zeit 17 freie Stellen für diesen ba Abschluss. Also stehen die Chancen sehr gut. Zudem kommt dass ich nie bürokauffrau gelernt habe sondern durch Zufall dort hinein gerutscht bin. Eigentlich bin ich pferdewirtschaftsmeisterin. .. also noch schlechtere Aussichten mit einer Hand. Diesen Beruf musste ich bereits wegen einer anderen Krankheit aufgeben. Ich werde es versuchen. Und sonst hat die Ansprechpartnerin der drv bestimmt eine andere Idee. Ich hoffe mal das beste...
Walter Strunckam 20.11.2018 | 00:44
Das verflixte Geld nicht wahr liebe Rentenversicherung? Finanzielle Mittel sind in Hülle und Fülle vorhanden, nur nicht für die die jahrelang eingezahlt haben...! Zeit für eine Wende..aber ohne Hubertus Heil (SPD) & Konsorten..;-) In der Regel sind Studiengänge bis auf die Semestergebühren kostenfrei oder irre ich mich da..? Im vorliegenden Fall wäre im Gegensatz zu einer 2 -jährigen Umschulung, zusätzliches "Übergangsgeld" für 1 Jahr zu zahlen. Hierdurch blieben der DRV aber die nicht unerheblichen Lehrgangskosten einer 2 -jährigen überbetrieblichen Ausbildung z.b über ein Bfw erspart..! Wobei rasch der Gedanke aufkommt, das es der DRV gar nicht um das Wohlergehen des Rehabilitanden geht, sondern einzig und allein darum, möglichst günstig die Statistik zu schönen. Wunschdenken so manches Sachbearbeiters wäre es, wenn der Michel sich auch noch für die paar Brotkrumen in den Staub schmeißen würde. Mit dem Kopf unter dem Arm bis 70, das ist was Ihr wollt...?! Darf ich das mal sehen...! Dann liebe staatlich alimentierten Sesselfurzer und Bleistiftspitzer..geht doch bitte mit gutem Beispiel voran...! Chapeau ! ;-)
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