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"verpatzte Reha wiederholbar?"

von Fritz21.10.2009 | 19:56
976 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Runde mir ist eine Reha genehmigt gewesen. Sie fiel aber aus, weil man mich noch während der Aufnahmeuntersuchung von der Rehaklinik in ein Akutkrankenhaus verlegte und wegen einer ganz anderen Krankheit operierte. Nach 1 Woche kam ich zurück in die Rehaklinik und war erstmal eine Woche so gut wie bettlägrig. Außer Vorträgen konnte ich noch kaum eine Behandlung mitmachen. In der dritten Woche päppelte ich mich wieder etwas auf und man schickte mich zur Weiterb ehandlung der OP-Folgen heim. Eine Verlängerungswoche, die schon genehmigt war, wurde gestrichen. An meinem Gesundheitsszustand, wegen dem ich die Reha brauche, hatte sich noch nichts gebessert. Was wird nun aus der ausgefallenen Reha-Maßnahme? Kann ich die nachholen? Hat jemand Erfahrung damit ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die vorherigen Beiträge und raten Ihnen dazu, sich mit Ihrer Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie bereits heute wieder dazu in der Lage sein, die Reha-Maßnahme antreten und durchführen zu können, reicht evtl. in der Tat ein formloses Schreiben. Sollten Sie jedoch noch ein paar Wochen brauche, würde ich erneut einen Formblatt-Antrag stellen. Bitte weisen Sie jedoch (formlos und mit dem Antragsvordruck) wie beschrieben ausdrücklich auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt hin und fügen die Ihnen bezüglich der erfolgten OP und der entsprechenden Folgen betreffenden, Ihnen vorliegenden medizinische Unterlagen bei.

2 Antworten

-_-am 21.10.2009 | 23:04
Wenn Sie soweit wieder rehafähig sind, dass eine erneute Maßnahme angezeigt ist, stellen Sie einen neuen Antrag und weisen auf den geschilderten Sachverhalt ausdrücklich hin. Raten kann man dazu wenig, weil es in erster Linie einer Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen bedarf, die das Forum schlecht leisten kann.
Nixam 22.10.2009 | 07:38
Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Schreiben Sie einen formlosen Brief. Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen Akuterkrankung musste die Reha abgeborchen werden. Ich bitte um Genehmigung, die Reha erneut antreten/durchführen zu dürfen. mit freudlichen Grüssen Fritz Dann hören Sie vom RV-Träger. Viele Grüsse Nix
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