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4% Abzug für Riester

von GordonN22.08.2007 | 16:03
1404 Ansichten
7 Antworten

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Bei einem Rentenberatungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler wurde mir mitgeteilt, dass ich bei Verrentung einen Abzug von 4% von meiner Bruttorente bekomme, auch wenn ich die Riesterrente nicht für mich in Anspruch genommen habe. Entspricht diese Aussage der Wahrheit?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Schiko." ist nichts hinzuzufügen.

Grundlage § 68 SGB VI (schwierig zu lesen und zu verstehen).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diesbezüglich haben Sie das leider richtig gedeutet. Bei der Berechnung des jeweiligen neuen aktuellen Rentenwertes ist dieser Altersvorsorgeanteil ein Minusfaktor für alle Rentner. Also auch für die, die nicht "riestern".

5 Antworten

Schiko.am 22.08.2007 | 17:33
Den seit einiger zeit geltenden riesterfaktor mit 4% späterer rentenkürzung zu bezeichnen ist natürlich quatsch. Richtig ist aber auch, der staat legt bei riester- verträgen geld dazu. Dies wird bei errechnung der erhöhungsprozente nach lohnzuwächsen entsprechend berücksichtigt. Es trifft auch beitragszahler die gar keinen riester vertrag haben. Der jährliche bruttolohnzuwachs kann auch zur renten anhebung zum 1.7. des jahres führen, trotz riester. Zum 1.7,.2007 errechnete sich ein bruttolohnzuwachs von 0,99 prozent. Durch den sogenannten nachhaltigkeits- faktor ( mehr beitragsaufkommen) kamen noch 0,19 prozent dazu. Somit entstand zunächst ein erhöhungssatz von 1,18%. Es wurden aber als riester- faktor 0,64 % in abzug gebracht, deshalb viel die er- höhung nur mit 0,54% aus. Mit freundlichen Grüßen.
Pauleam 23.08.2007 | 08:08
...wenn das so ist, ist das doch wieder Augenwischerei. Mit der einen Hand wird gegeben, mit der anderen wieder genommen...
Markusam 23.08.2007 | 12:54
Der Versicherungsvertreter könnte auch gemeint haben, dass aufgrund der letzten Gesetzesänderungen das Rentenniveau von rechnerisch 70% auf 67% des letzten Nettos gesenkt wurde. So gesehen könnte der Versicherungsvertreter die Differenz von ca. 3-4% gemeint haben, für die der Gesetzgeber die Riesterrente geschaffen hat.
GordonNam 23.08.2007 | 11:10
Also ist die in Abzugbringung des Riesterfaktors eine Rentenkürzung für all die Personen, welche die staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, aus welchen Gründen auch immer. Riester ist eine "Option", der Abzug im Gegensatz ein "Zwang"!!! Entweder habe ich die Charta der Europäischen Union sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes falsch verstanden oder den Text oben nicht korrekt gedeutet.
GordonNam 23.08.2007 | 15:28
Danke für die zahlreichen Informationen zu diesem Thema. Ich hoffe für unsere Gesellschaft, dass dieser Missstand bald behoben wird. Weiterhin beschäftigt mich die Frage, ob bei der Festlegung der Riester-Regelung berücksichtigt wurde, dass Bürger ab einem gewissen Alter keine Möglichkeit mehr zum "riestern" bis zur Rente haben. Diesen Menschen würden so nicht nur die Zuschüsse verweigert, sie würden nachträglich auch noch mit den o.g. Kürzungen betraft werden.
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