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Experten-Antwort

4-Jahresfrist

von Regenbogen30.01.2017 | 10:50
1528 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich war im Jahr 2013 in Reha und würde dieses Jahr gerne wieder eine Reha beantragen. Die 4-Jahresfrist endet im Juni (Ende der Maßnahme 18.06.2013). Da ich nicht möchte, dass der Antrag aufgrund Nichteinhaltung der 4-Jahresfrist abgelehnt wird nun meine Frage: Muss ich mit dem ANTRAG warten, bis die 4 Jahre abgelaufen sind, oder kann ich diesen auch schon ca. 6-8 Wochen vor Ablauf der Frist einreichen ??? Wie streng wird das gesehen ? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Regenbogen,

Verschlechterungen Ihres gesundheitlichen Zustandes würden es auch zulassen einen Antrag auf med. Reha schon vor Ablauf der 4-Jahres-Frist zu stellen, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich wäre. Wenn ärztlicherseits Reha-Bedarf vorliegt, könnte also auch früher eine Maßnahme gewährt werden. Wenn es allerdings lediglich darum geht, den Antrag nur etwas früher, vor dem Ablauf der 4-Jahres-Frist zu stellen, ist dies auch möglich. Erhalten Sie einen positiven Bescheid über die Gewährung, wird in der Regel ein Zusatz beigefügt, der zum Inhalt hat, dass die Aufnahme nicht vor Ablauf der Frist erfolgen darf.

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2 Antworten

taxmanam 30.01.2017 | 11:48
Man kann immer einen Reha-Antrag stellen, wenn es der Arzt für sinnvoll hält! Ich geh alle zwei Jahre (MS) und beim zweiten Mal war das Jahr auch noch nicht rum. Also von daher geht das auf jeden Fall. Bis das zweite Jahr voll gewesen wäre, hätte ich noch vier Monate gebraucht.
R. Fischeram 30.01.2017 | 23:22
Hallo Regenbogen, Ich habe M. Bechterew und konnte über die DRV Berlin alle 2 Jahre zur Reha fahren. Insgesamt 8 mal. Lieben Gruss
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