Hallo, Regenbogen,
Verschlechterungen Ihres gesundheitlichen Zustandes würden es auch zulassen einen Antrag auf med. Reha schon vor Ablauf der 4-Jahres-Frist zu stellen, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich wäre. Wenn ärztlicherseits Reha-Bedarf vorliegt, könnte also auch früher eine Maßnahme gewährt werden. Wenn es allerdings lediglich darum geht, den Antrag nur etwas früher, vor dem Ablauf der 4-Jahres-Frist zu stellen, ist dies auch möglich. Erhalten Sie einen positiven Bescheid über die Gewährung, wird in der Regel ein Zusatz beigefügt, der zum Inhalt hat, dass die Aufnahme nicht vor Ablauf der Frist erfolgen darf.