Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

400 Euro Frage

von Maiki1312.12.2008 | 18:46
1108 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hab eine Frage an den Experten:Ich hatte 2.Monate eine Fahrerstelle auf 400 Euro u.habe es der Rentenanstalt schriftlich mitgeteilt.Nun die Frage muss ich wieder schriftlich schreiben das der Minijob beendet ist.Oder soll man nur anrufen.So wünsche allen noch einen schönen Weihnachten.Gruß Maiki

7 Antworten

400 Euro-Antwortam 12.12.2008 | 19:14
Bei 400,- EUR ist die Entgeltgrenze eingehalten. Sie können... Ihr Sachbearbeiter wird aber nicht seeehr böse sein, wenn Sie ihm das ersparen.
Chrisam 13.12.2008 | 15:59
Wenn hier keine Rentenansprüche bestehen, muss man der Rentenversicherung nichts mitteilen. Das macht bei 400€ Jobs der Arbeitgeber. Dieser erstattet der Minijobzentrale die entsprechenden Meldungen. Ansonsten ist es immer ratsam Beginn und Ende der Beschäftigung mitzuteilen.
400 Euro-Rückfrageam 14.12.2008 | 17:09
Wenn nun tatsächlich eine Rente bezogen würde: Welchen Effekt erhofften Sie sich denn davon, das Ende einer nicht rentenschädlichen Beschäftigung bei der Deutschen Rentenversicherung anzuzeigen? Sollte das eine vorweihnachtliche Beschäftigungstherapie für Sachbearbeitungen werden? Die Aufnahme und Beendigung einer Beschäftigung wird der Deutschen Rentenversicherung im Normalfall heute ohnehin bekannt und das bis dahin erzielte Entgelt ist aus der Beschäftigungsende-Meldung zu entnehmen. Dank sehr vieler Rentner, die einfach "vergessen" hatten ihre Beschäftigung anzuzeigen, läuft das heute automatisch ab. Zumindest die Ende-Mitteilung macht daher bei einer nicht rentenschädlichen Beschäftigung gar keinen Sinn mehr, während man bei einer Beginn-Meldung durch den Rentner noch einen zeitlichen Vorteil bei der Aufklärung über die Entgeltgrenzen und damit bei der Vermeidung eventuell möglicher Überzahlungen als Grund nennen könnte.
Michaam 14.12.2008 | 19:30
Das Melden eines Minijobs und das Abmelden ist nicht nur Beschäftigungstherapie für den Sachbearbeiter, sondern ein Grund mehr, angesichts dieser wichtigen Beschäftigung die Planstelle nicht zu streichen und Geld der Versicherten zu verpulvern: Natürlich wird aufgrund der elektronischen Vernetzung und des Datenabgleichs die DRV automatisch von der Knappschaft (die für die Meldungen von Minijobs zuständig ist) informiert. Selbst wenn Sie mehr als 400,00 Euro verdienen würden, wäre diese rentenschädliche Verhalten nicht lange Ihr Geheimnis, sonders würd im Datensystem der DRV sämtliche Alarmglocken schrillen lassen. Normalerweise jedenfalls, wenn nicht gerade wieder jemand schläft oder das System wieder mal nicht funktioniert.
"Beamtendreik(r)ampf"am 14.12.2008 | 21:38
Die Abmeldung eines nicht rentenschädlichen Minijob fällt dann aber allenfalls noch in die Rubrik "Beamtendreikampf": Knicken, lochen, abheften.
Rosannaam 15.12.2008 | 10:13
Die Aufnahme einer Beschäftigung gehört nun mal zu den Meldepflichten eines Rentners, die Beendigung nicht. So steht´s in jedem Bescheid! Selbst wenn sämtliche Alarmglocken bei der DRV schrillen würden (was nicht der Fall ist), wenn nur die datentechnische Meldung eingeht und die Beschäftigung rentenschädlich ist, ist doch am Ende der Rentner der Gelackmeierte, wenn SEINE Rente überzahlt ist, NUR weil er sich nicht vorher erkundigt/gemeldet hat. Die Mitarbeiter der DRV machen nur ihre Arbeit und ihnen KANN es schnurzegal sein, ob ein Rentner zuviel verdient und seine überzahlte Rente zurückzahlen muß.
was soll das?am 15.12.2008 | 10:55
Hallo Micha u. Beamtendreik(r)ampf ich kann Rosanna nur beipflichten. Was mich aber immer wieder ärgert, ist diese herablassende Ironie gegenüber den Beamten der DRV. Warum antworten immer die Leute, die keine Ahnung haben, nur um etwas zu Sagen bzw. zu Schreiben?? Und es kommt dann doch nur bla,bla Mfg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026