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Experten-Antwort

45 Arbeitsjahre - trozdem aus der Arbeitslosigkeit in Rente ohne Abzüge

von Inge 30.09.2015 | 21:37
1597 Ansichten
4 Antworten

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Habe meine 45 Arbeitsjahre erreicht,kann ich trotzdem wenn ich jetzt arbeitslos werde ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inge,

die Antworten von W*olfgang und LS bringen es auf den Punkt.

Es ist also kein Problem, aus der Arbeitslosigkeit in die Altersrente zu wechseln.

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3 Antworten

W*lfgangam 30.09.2015 | 21:46
Hallo Inge, ja! Zwar zählen die Pflichtbeiträge aus Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren grundsätzlich nicht - aber, wenn Sie schon davor die 45 Jahre erreicht haben, sind Sie dabei. Welcher Jahrgang sind Sie? Frage deswegen, weil die abschlagsfreie Rente mit genau 63 nur bis Jg. ' 52 möglich ist. Ab Jg. '53 ff. erhöht sich das abschlagsfreie Zugangsalter um jeweils 2 Monate auf 63 oben drauf. Gruß w.
Inge am 30.09.2015 | 22:55
Ich weiß,daß ich noch 4 Monate draufgeben imuß.Bin Jahrgang 1954. Habe aber gehört das man nicht aus der Arbeitslosenzeit in Rente gehen kann,auch wenn man 45 Arbeitsjahre hat.Allerdings nicht von der Rentenstelle. Danke aber trotzdem für die Antwort.Inge
LSam 30.09.2015 | 23:22
Es gibt keine gesetzliche Regelung die aussagt, dass man gegebenenfalls erst die Zeit ALG zu Ende gebracht haben muss um in Rente gehen zu können. . Umgekehrt gibt es Regelungen, wonach die Agfa Leute in Rente schicken kann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, auch dann, wenn der Betroffene es noch gar nicht will. . Sie können gehen wann Sie möchten, Bedingung ist, Sie müssen 63 Jahre und vier Monate alt sein. . Eine frühere Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte ist, mit Bezug auf Ihr Geburtsjahr, nicht möglich. . Zu hinterfragen ist, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, ob man nicht die Leistungen der Agfa ausschöpfen sollte, die ja mit für die Berechnung zählen.
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