Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

45 Berufsjahre

von Gaby 18.07.2012 | 10:54
2830 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag! Ich, Jahrgang 1955, habe am 01.04.2016 meine 45 Berufsjahre, ohne Unterbrechung in einem angestellten Verhältnis, voll. Das ich dann bereits ab 2018, also mit Abschlägen in Rente gehen kann, ist mir klar. Nun möchte ich aber schon mit 61 Jahren!! in Rente gehen und zwar so, dass ich für die Jahre von 2016 - 2018 die vollen Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile)und von 2018-2020 (Altersrente 65 Jahre) die Abschläge aus meiner eigenen Tasche in die Rentenkasse einzahlen, um somit dann ab dem 61. Lebensjahr eine Vollrente zu beziehen! Ist dieses überhaupt möglich? Der Rentenkasse kann es doch egal sein, woher die Beiträge kommen, entweder Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteile für 2 Jahre, die ich eigentlich noch arbeiten müßte, oder aber von mir in voller Höhe. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank und Gruß Gaby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.07.2012 | 13:05

Sehr geehrte Frau Gaby,

es gibt tatsächlich die Möglichkeit, eine Rentenminderung, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entsteht, durch eine Beitragszahlung auszugleichen und es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Option der freiwilligen Beitragzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Aber es funktioniert nicht in der Form, wie Sie es in Ihren Darstellungen gestalten möchten. Zur Abklärung Ihrer Möglichkeiten empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung .

6 Antworten

Wessiam 18.07.2012 | 11:02
Kreative Idee. Sie vergessen aber eines: Die Abschläge sind kein Ausgleich für fehlende Beiträge, sondern dafür, dass Sie länger Rente beziehen. Funktioniert also nicht.
Nordenam 18.07.2012 | 12:41
Sie haben eben im falschen Land gearbeitet: In Frankreich gibts nach 41 Versicherungsjahren volle Rente mit 60, in Griechenland dto. mit 40 Versicherungsjahren.
Gaby am 18.07.2012 | 15:01
Vielen Dank für die Auskunft! Ich habe mir jetzt einen Termin in einer Beratungsstelle geben lassen um zu sehen, wie es sich rechnet. Viele Grüße Gaby
DarkKnight Rvam 18.07.2012 | 15:34
Hallo Gaby, dass rechnet sich in der Regel überhaupt nicht. Und den von Ihnen geplanten früheren Rentenbeginn können Sie sich auch nicht "erkaufen"!! Sie können frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 9,9%. Diesen Abschlag könnten Sie ausgleichen. Aber ohne genau nachzurechnen, dürften sie mehrere zehntausend Euros dafür zahlen müssen. Sie haben natürlich auch noch die Möglichkeit sich mit 61 Jahren kündigen zu lassen und dann zunächst einmal das Arbeitslosengeld I in Anspruch zu nehmen. Damit könnten Sie dich Zeit bis 63 wahrscheinlich überbrücken, müssten aber natürlich mit den normalen Spielregeln der Agentur für Arbeit leben (melden, bewerben etc.). Wäre nett, wenn Sie hier noch einmal posten würden, was Ihnen bei dem A&B Termin geraten wurde!!!
Wellensitticham 18.07.2012 | 23:08
Eventuell haben Sie Krankheiten mit denen Sie einen Schwerbehindertenaußweis ausgestellt bekommen dann können Sie soweit ich weiß schon ab 60 in Altersrente. 50%+ Link: http://www.global-help.de/gdb-tabelle/8.shtml
W*lfgangam 19.07.2012 | 20:09
Hallo Wellensittich, Jahrgang 55 ist mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen _nicht_ mehr ab 60 mit der Rente dran, sondern ausnahmslos erst ab 60 + 9 Monaten. Eine bessere Übersicht (als Ihren Link) zu den Voraussetzungen dieser Rentenart finden Sie direkt bei der DRV, z. B. im Merkblatt (Seite 21 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026