Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat nur ein Versicherter wenn er mindestens 45 Jahre PFLICHTbeiträge eingezahlt hat. Zweite Voraussetzung ist das entsprechende Lebensalter in Abhängigkeit mit dem Geburtsjahrgang (Jahrgang 1952 mit 63 Jahren, danach pro Jahrgang + 2 Monate Anhebung).
Eine aktuelle Rentenauskunft stellt Ihnen die DRV auf Anfrage gerne zu.
Wurde eine ATZ schon vor der Neuregelung im Juli 2014 abgeschlossen, so kann nicht von Benachteiligung gesprochen werden!
Die Arbeitnehmer wussten ganz genau bei der Unterzeichnung des ATZ-Vertrages, dass sie vorzeitig MIT entsprechendem Abschlag in Rente gehen werden. Eine aktuelle Rentenauskunft muss immer vorhanden sein, wenn ATZ abgeschlossen wird. Nach damaliger Rechtslage war alles korrekt und ist auch nach jetziger Rechtslage korrekt.
Um trotzdem den Abschlag zu umgehen, sollte sich Ihr Mann an die Agentur für Arbeit wenden und ausloten, inwiefern Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen würde.
Parallel dazu sollte sich Ihr Mann ebenfalls bei der DRV beraten lassen, wie hoch sein Abschlag ist, wenn er die Rente mit 63 und entsprechendem Abschlag in Anspruch nehmen würde.
Anschließend können Sie selbst entscheiden, wie sie weiter verfahren möchten.
Krankenversicherung ist weniger tragisch. Normalerweise kann man sich Familienmitversichern lassen oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Im schlimmsten Fall müsste sich Ihr man freiwillig gestzlich versichern lassen. Aber auch hier hilft ein klärendes Beratungsgespräch bei der KK, wenn alles mit der DRV und der Agentur für Arbeit geklärt worden ist!