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Experten-Antwort

45 Jahre neues Gestz

von Elisabeth02.05.2016 | 17:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir einer helfen. Mein Mann hat Anspruch nach 45 Jahren in Rente zu gehen.nach dem neuen Gesetz. Der Gesetzgeber hat aber das auf Geburtsjahrgänge eingeschränkt. Was passiert in diesen Übergangszeiträumen? Die Leute, die älter als Jahrgang 54 sind, stehen im Regen. Sie stehen mehrere Monate im Regen. Er ist einen Vertrag auf Atz eingegangen als es das Gesetz noch nicht gab.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat nur ein Versicherter wenn er mindestens 45 Jahre PFLICHTbeiträge eingezahlt hat. Zweite Voraussetzung ist das entsprechende Lebensalter in Abhängigkeit mit dem Geburtsjahrgang (Jahrgang 1952 mit 63 Jahren, danach pro Jahrgang + 2 Monate Anhebung).

Eine aktuelle Rentenauskunft stellt Ihnen die DRV auf Anfrage gerne zu.

Wurde eine ATZ schon vor der Neuregelung im Juli 2014 abgeschlossen, so kann nicht von Benachteiligung gesprochen werden!

Die Arbeitnehmer wussten ganz genau bei der Unterzeichnung des ATZ-Vertrages, dass sie vorzeitig MIT entsprechendem Abschlag in Rente gehen werden. Eine aktuelle Rentenauskunft muss immer vorhanden sein, wenn ATZ abgeschlossen wird. Nach damaliger Rechtslage war alles korrekt und ist auch nach jetziger Rechtslage korrekt.

Um trotzdem den Abschlag zu umgehen, sollte sich Ihr Mann an die Agentur für Arbeit wenden und ausloten, inwiefern Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen würde.

Parallel dazu sollte sich Ihr Mann ebenfalls bei der DRV beraten lassen, wie hoch sein Abschlag ist, wenn er die Rente mit 63 und entsprechendem Abschlag in Anspruch nehmen würde.

Anschließend können Sie selbst entscheiden, wie sie weiter verfahren möchten.

Krankenversicherung ist weniger tragisch. Normalerweise kann man sich Familienmitversichern lassen oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Im schlimmsten Fall müsste sich Ihr man freiwillig gestzlich versichern lassen. Aber auch hier hilft ein klärendes Beratungsgespräch bei der KK, wenn alles mit der DRV und der Agentur für Arbeit geklärt worden ist!

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16 Antworten

KSCam 02.05.2016 | 18:28
Ihr Mann hat nicht nur diesem einen Anspruch, sondern auch den auf Regelaltersrente und auf AR für langjährig Versicherte ab 63 mit Abschlag. Und an diesem Anspruch hat das "neue Gesetz" nichts geändert - er kann immer noch mit 63 so wie damals beim ATZ Vertrag geplant mit Abschlag in Rente gehen. Dass er heute eine damals noch nicht gekannte Alternative für die abschlagsfreie Rente hat - allerdings einige Monate später - kann man doch nicht als "im Regen stehen lassen" bezeichnen, oder? Es ist ihm nichts genommenworden, mit was er seinerzeit rechnen konnte. Er profitiert lediglich nicht von den neuen "Wohltaten" der abschlagsfreien Rente mit 63+ x .......aber auch das wäre möglich - nur nicht im unmittelbaren Anschluß an die ATZ. Klar das Wahlgeschenk 2014 hätte noch besser ausfallen können, aber Leben ist weder ein Wunschkonzert noch ein Ponyhof.
W*lfgangam 02.05.2016 | 19:36
Hallo Elisabeth, investieren Sie eine halbe Std. und lesen Sie ältere Beiträge zum selben Thema nach - folgen Sie dabei jeweils allen Verlinkungen! Am Ende werden Sie viel schlauer sein ...4 Monate Verschiebung *) können sich rechnen, aber das werden Sie alles erläutert finden: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… *) wieso im Regen stehen gelassen? Die Bedingungen sind für Ihn doch nicht verschlechtert worden im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als er bei klarem Verstand freiwillig die ATZ-Vereinbarung unterschrieben. 'Im Regen stehen' die, denen man vermeintliche Ansprüche weggenommen/beschnitten hat. Und ja, es gab das Gesetz mit den 45 Jahren schon - war nur an 65 ausgerichtet, jetzt 'etwas' modifiziert worden ...hätte er ja auch bis dahin abschließen können (hat wohl der Arbeitgeber nicht mitgespielt ;-)) Gruß w. ...und tgl. grüßt das 63er-ATZ-Murmeltier ;-)
Elisabetham 02.05.2016 | 19:39
Hat er zumindest denn einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
KSCam 02.05.2016 | 19:51
Die Frage nach ALG stellen Sie bitte beim Arbeitsamt und nicht bei der DRV.
Steinmacheram 02.05.2016 | 22:31
Hallo Elisabeth, schreiben sie wann ihr Mann geboren ist, machen sie sich nichts draus was Typen wie dieser Beamte KSC schreibt. Es gibt immer eine Lösung, immer Abschlag vermeiden. Diese Leute werden vom Steuerzahler gefüttert und werden im Forum noch frech.
W*lfgangam 02.05.2016 | 23:10
Zitat von Steinmacher anzeigenausblenden
...wenn Sie eine sogenannte Lösung parat hätten, würden Sie die hier lang und breit präsentieren, statt gegen andere zu giften! Nun, los ...wo sind 'Ihre Lösungen', in Anbetracht der dürftigen Erkenntnislage? Wenigstens eine, nur eine, EINE wird Ihnen doch wohl einfallen/schreibens wenigstens aus alten Beiträgen ab - geben Sie sich dabei keine Blöße, wenigstens einen Hauch von der Rechtslage zu verstehen ... Werden Sie etwa auch vom Steuerzahler als _nur Typ_ gefüttert? Nein, Sie müssen Ihre 'Lage' hier nicht weiter ausbreiten - Ihr Beitrag als pure Luftpumpe war entlarvend genug ... Gruß w.
Mitlesern 1954am 02.05.2016 | 21:39
Wenn es mit dem Arbeitslosengeld nicht klappt, geht auch ein 450€ Job.
Herz1952am 03.05.2016 | 07:51
Hallo Elisabeth, Ihr Ehemann sollte sich einen Rentenberater suchen, der kann ihm weiterhelfen. So haben mein Nachbar und ich es auch gemacht. (smile)
Elisabetham 03.05.2016 | 12:39
Ich habe den Petitionsausschuss des Deutschen BT angeschrieben und man hat mir gesagt, dass in der Lücke zwischen ATS und Rente man nichts bekommt, kein Arbeitslosengeld und keine KK- Beiträge. Das was ihr mir geschrieben habt, hört sich aber ganz anders an. Die Lücke kommt durch die Lebensjahre zu Stande. Leute über 54 können nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Aber der BT hat mir auch gesagt. dass in der Lücke nichts bezahlt wird und man nicht einmal KV versichert ist und von der Möglichkeit, nicht abschlagsfrei in Rente zu gehen, wusste ich nichts.
=//=am 03.05.2016 | 13:08
Ist doch ganz logisch: wenn man kein Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, ist man nicht krankenversichert! ... und von der Möglichkeit, nicht abschlagsfrei in Rente zu gehen, wusste ich nichts. DAS kann nicht sein. Jeder Versicherte erhält jedes Jahr eine Renteninformation oder sogar eine Rentenauskunft! Da stehen ALLE möglichen Altersrenten drin, mit oder ohne Abschlag. MAN SOLLTE SIE ABER AUCH LESEN! Sollte Ihr Mann tatsächlich noch nie eine Rentenauskunft (nicht R.-Information) erhalten haben, können Sie eine solche beim zuständigen RV-Träger anfordern.
Steinmacheram 03.05.2016 | 13:59
Möchte mich entschuldigen, war so nicht OK. Aber eine Sperrfrist beim ALG1 hinzunehmen ist immer besser als hohe Abschläge. Wir haben sicher damals den ATZ-Vertrag unterschrieben, es ist aber normal das jetzt alles versucht wird durch das neue Gesetz da besser rauszukommen. Schlaue Sprüche wie- es wußte damals jeder was er unterschreibt, bringt doch wirklich nichts.
W*lfgangam 03.05.2016 | 20:27
...hängt möglicherweise damit zusammen, dass hier ein wenig mehr Fach- und Praxiskenntnis zu dieser 'Problematik' vorhanden ist – warum, heißt ein Ausschuss wohl Ausschuss? ;-) Deswegen auch der erneut wohlmeinende Hinweis: Lesen Sie alte Beiträge nach - da werden Sie auch auf Informationen stoßen, dass/wann keine Sperrfrist verhängt wird ...somit mit ALG Einkommen generiert wird und auch KV besteht (falls eine Familien-KV nicht greifen sollte). Gruß w.
Elisabetham 22.05.2016 | 14:03
Der Atz-Vertrag von meinem Mann lief über 6 Jahre, drei Jahre passiv und drei Jahre aktiv. 2014 wusste er nichts vom Gesetz, das steht einmal fest.
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