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Experten-Antwort

50 EGP

von Wolfgang Sch.26.04.2015 | 16:12
1322 Ansichten
8 Antworten

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Nach meiner Rechnung komme ich bis zur Rente auf ca.50 EGP. Meine Frage, macht es einen Unterschied ob ich Novomber 16 in Rente gehe, oder erst Jan.17? Kennt sich jemand damit aus? und wie hoch ist die Bruttorente bei 50 EGP? Danke für Information

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von "Sascha K" trifft es gut. Vor allem sollte auch die Alternative "Altersrente für besonders langj. Versicherte" ab 63+2 geprüft werden. Hier ist die Wartezeit von 45 Jahren erforderlich.

Dies kann derzeit eine günstigere Lösung darstellen als sich durch die Vergünstigungen für schwerbeh. Menschen ergibt.

Fordern sie bitte eine Rentenauskunft an.

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7 Antworten

Falke63am 26.04.2015 | 17:20
Das kommt ganz auf Ihren Geburtsmonat Und Jahrgang an. Es kann sein, dass Sie bei vorzeitiger Altersrente Abschläge bekommen, dann werden diese Ihre Entgeltpunkte entsprechend senken. Sagen Sie uns in welchem Jahr und Monat Sie geboren sind, dann können wir weiter rechnen.
W*lfgangam 26.04.2015 | 17:41
Hallo Wolfgang Sch., 1460,50 EUR Aktueller Rentenwert = 29,21 EUR (mal 50 EP) ab 01.07.2015, ohne etwaige Abschläge, ohne KV/PV. Ansonsten ist der steuerpflichtige Anteil 1 Jahr später um 2 % höher: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Dafür bekommen Sie aber auch für 2 Monate mehr Geld und erhöhen dementsprechend Ihre Rente - dürfte daher 'ne Milchmädchenrechnung sein, was den höheren Steueranteil betrifft. Gruß w.
Wolfgang Sch.am 26.04.2015 | 17:45
Danke Ihnen Wolfgang, ob es für mich einen Unterschied macht 16 oder 17 in Rente, auch betr, Steuer.
Wolfgang Sch.am 26.04.2015 | 17:41
Okt. 53 geb. schwerbehinderung
W*lfgangam 26.04.2015 | 18:28
= 63 + 7 ohne Abschlag, sofern keine Vertrauensschutzregelung (ATZ vor 2007 vereinbart) vorliegt. Gruß w.
Gackiam 26.04.2015 | 22:05
Wenn sie zu früh in Rente gehen, kriegen sie nichts, weil sie schon langen und es nicht verdient haben.
Sascha Kam 27.04.2015 | 10:14
Ungekürzter Rentenanspruch besteht ab 01.06.2017 (63 J. + 7 Mon.) - ich gehe davon aus dass Sie einen GdB von mindestens 50 haben und nicht am 01. Oktober geboren sind. Wenn Sie bereits im November 2016 in Rente gehen, erfolgt eine Rentenkürzung in Höhe von 2,1% (7 Monate). Wenn Sie im Januar 2017 in Rente gehen, erfolgt entweder keine Kürzung (wenn die Voraussetzungen für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" - umgangssprachlich "Rente mit 63" vorliegen) bzw. eine Kürzung in Höhe von 1,5% (5 Monate).
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