Erhält eigentliche eine Rentnering bei Geburt von Vierlingen zusätzliche Rentenpunkte ?
25.04.2015, 15:25
von
Fragender
25.04.2015, 16:40
von
W*lfgang
Zitiert von: Fragender
Erhält eigentliche eine Rentnering bei Geburt von Vierlingen zusätzliche Rentenpunkte ?
bei einem abgeschlossenem Versicherungsleben/Altersvollrente ist festgestellt, können keine 'neuen Versicherungszeiten'/hier KEZ/BÜZ berücksichtigt werden. Nur für einen künftigen Versicherungsfall können sie berücksichtigt/dazugerechnet werden - den die Altersrentnerin in diesem Fall nicht mehr erlebt ...also nur für Witwer- und Waisenrenten ist zusätzlicher Erwerb von Entgeltpunkten (EP) möglich – sofern bei Neuberechnung im Rahmen des 'Vertrauensschutzes' die neuen EP wirklich höher ausfallen sollten.
Gruß
w.
27.04.2015, 10:27
Experten-Antwort