Erhält eigentliche eine Rentnering bei Geburt von Vierlingen zusätzliche Rentenpunkte ?
25.04.2015, 16:40
von
W*lfgang
Zitiert von: Fragender
Erhält eigentliche eine Rentnering bei Geburt von Vierlingen zusätzliche Rentenpunkte ?
Fragender,
bei einem abgeschlossenem Versicherungsleben/Altersvollrente ist festgestellt, können keine 'neuen Versicherungszeiten'/hier KEZ/BÜZ berücksichtigt werden. Nur für einen künftigen Versicherungsfall können sie berücksichtigt/dazugerechnet werden - den die Altersrentnerin in diesem Fall nicht mehr erlebt ...also nur für Witwer- und Waisenrenten ist zusätzlicher Erwerb von Entgeltpunkten (EP) möglich – sofern bei Neuberechnung im Rahmen des 'Vertrauensschutzes' die neuen EP wirklich höher ausfallen sollten.
Gruß w.
27.04.2015, 10:27
Experten-Antwort
Sehr geehrter Herr Fragender,
die Antwort von W*lfgang ist hierzu ist umfassend, es stellt sich die Frage, ob die Dame zum Zeitpunkt der Geburt einschließlich Erziehung, bereits Ihre Altersvollrente bezieht.