Hallo Max,
ergänzend zu den Erläuterungen von W*lfgang wäre zu sagen, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung nur gegeben ist, wenn man nicht schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
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Hallo Max,
ergänzend zu den Erläuterungen von W*lfgang wäre zu sagen, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung nur gegeben ist, wenn man nicht schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
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