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Zur Experten-Antwort springenHallo Flitzpiepe.
eine Umwandlung in eine vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Voraussetzung hierfür ist das 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Die Höhe der Rente wird sicherlich gleich bleibend sein. Eine Verminderung ist aufgrund des Besitzschutzes nicht möglich. Eine Steigerung ist eher unwahrscheinlich, da hierfür nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere Beitragseinzahlung vorliegen müssten.
Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor, sowie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten kann man mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Die Ausführungen zur Höhe bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte gelten auch hierbei.
Bei mir funzt der Link einwandfrei. Bitte noch einmal versuchen! Ansonsten bei Google den Suchbegriff "DRV Rentenbeginnrechner" eingeben. MfGhttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…Danke aber der Link läuft bei mir ins Leere.
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