Die Frage, ob ein Abbruch der Altersteilzeit rechtlich möglich ist, ist ein arbeitsrechtliches Problem, das evtl. im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes geregelt sein könnte. Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, können wir die Frage leider nicht beantworten.
Sollte die Altersteilzeit abgebrochen werden, dann würde ein sogenannter "Störfall" eintreten. Dies bedeutet, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben, dass nicht vereinbarungsgemäß während einer Freistellungsphase entspart wurde, nachträglich zu verbeitragen wäre.