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Experten-Antwort

Abbruch der Massnahme durch DRV - Berufspraktische Weiterbildung für Schwerbehinderte und Rehabilitanden

von ano01.12.2014 | 11:16
1649 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die Berufspraktische Weiterbildung für Schwerbehinderte und Rehabilitanden mit LTA wurde über 8 Monate bereits genehmigt. Nun teilte mir mein Berater mit, wenn ich innerhalb der ersten drei Monaten kein Praktikum finde, die Massnahme seitens DRV beendet wird. Sinn der Massnahme sei die Integration in den Beruf. Die Kernaussage innerhalb der ersten drei Monate ein Praktikum zu finden, war mir neu, da mich mein Berater im Erstgespräch darauf auch nicht aufmerksam gemacht hat. Nun ist die Massnahme bereits 2 Monate angelaufen, bis ich darauf aufmerksam gemacht wurde, ein Praktikum zu finden, egal wie. Ich habe nun genau 1 Monat Zeit mit Weihnachten ein Praktikum als Schwerbehinderter zu finden und dieses Praktikum zaubert man sich auch nicht vom Himmel. Daher die Frage ob der DRV Berater über Berlin die Massnahme einfach beenden kann, wenn kein Praktikum gefunden werden kann? Eine Verlängerungsfrist gewährt er nicht. Danke für alle hilfreichen Antworten ...

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ano,

Sie sollten sich nochmals an Ihren Rehafachberater wenden. Vielleicht kann er Ihnen (aufgrund seiner Erfahrung) einige Arbeitgeber nennen, die Praktika durchführen, so dass Sie schnell eine Praktikumsstelle finden können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo ano,

bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Reha-Berater "a". Dieser wird Ihnen erläutern, ob ein Praktikum in Ihrem Fall erforderlich ist oder nicht. Dies kann hier ohne Kenntnis der Aktenlage nicht festgestellt werden.

Ferner sollten Sie sich die gesetzliche Grundlage von Reha-Berater "b" schriftlich geben lassen, dass die Maßnahme beendet wird, wenn kein Praktikum erfolgt.

Einzelfälle können hier im Forum nicht abschließend beurteilt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

anoam 01.12.2014 | 20:17
Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt, denn mein Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung setzt mich persönlich unter Druck innerhalb von einem Monat ein Praktikum zu finden. Dieser hat mir keine Arbeitgeber genannt welche mir evtl. ein Praktika anbieten bzw. ich nachfragen könnte Da ich zwei Reha-Fachberater habe und Reha-Fachberater a ... mir die Integrationsmassnahme genehmigt und nichts von dieser Praktika erwähnt hat und ich vor Ort mit Reha-Fachberater b zu tun habe, dieser mich unter Druck setzt eine Praktika zu finden, finde ich das ganze schon ziemlich merkwürdig einen schwerbehinderten Menschen der eine leidensgerechte Position/Arbeitsplatz sucht, einen so zu behandeln. Das beste ist, dass noch mehr Teilnehmer von der Deutschen Rentenversicherung der Massnahme sind und kein Praktika ablegen müssen. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit??? Daher nochmals die Frage ob mein Rehaberater b die Massnahme beenden kann obwohl diese für 8 Monate genehmigt wurde. Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
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