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ABE Berufsförderungswerk

von Kenzie25.06.2015 | 15:08
1019 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ihr Lieben, Ich tingel jetzt schon paar Tage darum... Ich geh ab 13.7-24.7 in das Berufsförderungswerk. Da ich von der Krankenkasse ab 15.7 ausgesteuert werde, hat weder die Agentur noch das Jobcenter Ahnung wer Leistungen zahlt. Die DRV setzt mit ihren Leistungen erst ein wenn ich die Umschulung beginne, das betrifft aber nicht die Abklärung beruflicher Eignung. Ich bin da verzweifelt da es heißt das es gut sein kann das mir zu dem Zeitpunkt der ABE überhaupt keine Leistung erhalte da ich nicht zur Verfügung steh für Afa oder Jc... Das sind ganz tolle Aussichten die auch schön motivieren.... Wer von euch hat damit schon Erfahrungen gemacht und kann mir da Klarheit verschaffen? Danke

7 Antworten

Schadeam 25.06.2015 | 15:30
Wie wäre es, wenn Sie sich nicht mehr krankschreiben lassen sondern schon vor dem 13.07.15 arbeitsfähig für leichte Arbeit wäre. Auf diese einfache Idee könnte man zumindest kommen. :)
Kenzieam 25.06.2015 | 18:53
@ Schade was hat das bitte damit zu tun?? Ich muss das Krankengeld auslaufen lassen nach Beratung des Afa Mdk ;) Du weißt auch garnicht warum ich krank bin. @??? Okeee... Weißt du auch evt. die Begründung? Das ich net grad sag ja fas hab ich im Internet gelesen.... XD
???am 25.06.2015 | 18:19
Da hat Ihr Sachbearbeiter bei der AfA/JobCenter aber anscheinend noch nicht viel Erfahrung. Natürlich stehen Sie während einer ABE dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. AlG bzw Hartz IV werden weitergezahlt. Reden Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter/Fachberater über dieses Problem. Vielleicht ruft er dort für Sie an oder gibt Ihnen eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
Schadeam 25.06.2015 | 20:42
Lt. RAA werden Alg oder Alg II und Co. weiterbezahlt - nur bisher gabs halt KG, aber das läuft ab. Welches ALG soll nun weitergezahlt werden? Genau deshalb eben meine Anregung das KG z.B. am 09.07.15 durch Gesundschreibung zu beenden, ALG 1 oder ALG II (je nach Situation) zu beantragen, das dann auch ab dem 13.07. "weiter"-gezahlt werden könnte. Aber ich hab ja keine Ahnung, gell Kenzie - per Du sind wir im Übrigen nicht. :)
Kenzieam 25.06.2015 | 23:29
@ Schade hajjajjaj.... Wie unhöflich von mir entschuldigen Sie vielmals. Ich hab nicht geschrieben daß SIE keine Ahnung haben von der Rechtslage was das Thema betrifft, hätte ich Ahnung würde ich nicht um Hilfe fragen. Ich ruf morgen einfach bei dem Berufsförderungswerk an und frag, ob mir darüber Auskunft geben werden kann. Danke für die Hilfe
Kenzieam 25.06.2015 | 23:40
@??? Ich danke das hat mir schon mal weitergeholfen. :)
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