Hallo gabriela,
Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach ( wegen Verlust des Arbeitsplatzes) gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Eine solche Abfindung ist zeitlich nicht mehr der früheren Beschäftigung zuzuordnen.