Hallo,
dass es rentenrechtlich keine Regelung gibt, Abitur während der Rente nachzuholen, habe ich bereits gelesen... Aber ich habe noch eine wichtige Frage:
a)muss ich der Rentenversicherung angeben, dass ich während der befristeten Rente zum Kolleg gehe?
Eher unwichtig, aber trotzdem interessant zu wissen:
b) Weiter habe ich ein laufenden Arbeitsvertrag (ohne Beschäftigungsverhältnis, wg. zu langer Krankheit -Lymphkn.Kebs gehabt-). Muss ich dem Arbeitgeber den Rentenbescheid zukommen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
ben