Hallo Sabine W.,
geht ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ein, landet dieser zunächst in der "Sachbearbeitung Rente". Dort wird der medizinische Teil getrennt an den Ärztlichen Dienst weitergeleitet. Dort werden dann die vorhandenen Unterlagen gesichtet und ein Prüfarzt befindet darüber, ob die Unterlagen ihm für eine Entscheidung ausreichen. Wenn nicht, werden die im Antrag angegebenen behandelnden Ärzte schriftlich um bestimmte Unterlagen gebeten. Liegen diese insgesamt vor, erfolgt wieder die Vorlage beim Prüfarzt. Dieser erstellt ein "Votum", welches der "Sachbearbeitung Rente" zugleitet wird.
Die SB Rente hat in der Zwischenzeit das Versicherungskonto auf Vollständigkeit überprüft und prüft nun, ob die versicherungsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt des vom Prüfarzt votierten Leistungsfall erfüllt sind.
Wenn "nein" wird ein Ablehnungsbescheid erteilt.
Wenn "ja" wird einem hauseigenen Juristen der Fall zur Entscheidung vorgelegt.
Dieser sagt dann "ja" oder "nein". Die SB Rente fertigt daraufhin den entsprechenden Bescheid.
Das gesamte Verfahren geht bestenfalls innerhalb von 3 Monaten durch, manchmal kann es mit viel hin und her bei medizinischen Unterlagen auch über ein halbes Jahr dauern. Ein ungünstigen Fällen hat es auch schon über ein Jahr gedauert.