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Abschläge auf EM-Rente

von Liz26.07.2007 | 11:56
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir einer von den Experten sagen wann DRB mal dem Urteil nach kommt vom 16.05.2006. Schliesslich geht es um unser Geld und wir haben ein Recht auf dieses Geld! Das besagen inzwischen schon mehrere Urteile! Noch eine frage an die teilnehmer in diesem Forum was habt ihr schon alles gemacht um an euer Recht zu kommen? PS. Ich finde es schade das man sich bei einem so wichigen Thema so wenig für die Betroffenen einsetzt!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon von verschiedenen Teilnehmern gesagt, folgen alle Rentenversicherungsträger dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.Mai 2006 über den Einzelfall hinaus nicht.

Die Gremien der Deutschen Rentenversicherung haben ausführlich über dieses Urteil beraten und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Ausführungen des BSG nicht schlüssig sind. Es wurde z.B. keine Aussage zur gleichzeitigen Verlängerung der Zurechnungszeit und zur beabsichtigten Angleichung der Abschläge an die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemacht. Es wurde deshalb beschlossen, weitere Verfahren zu führen, um diese Widersprüche und Fehlinterpretationen aufzuklären.

Auch ich rate Ihnen deshalb, einen Überprüfungsantrag unter Hinweis auf das besagte BSG-Urteil zu stellen, der dann bis Abschluss der Musterstreitverfahren zurückgestellt wird.

Zu dem Beitrag von "Karina" ist zu sagen, dass die Abschläge für die Entgeltpunkte, die Ihrer jetzigen Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde liegen, auch bei Ihrer Altersrente zu berücksichtigen sind. Die von "Karina" angeführte "Vertrauensschutzregelung" für Personen, die am 16.11.2000 berufs- oder erwerbsunfähig oder schwerbehindert waren, gilt nur für Personen, die vor dem 01.01.1951 geboren sind.

40 Antworten

Tomam 26.07.2007 | 12:08
Immer langsam, denn es ist Konsens der RVT, dass diesem Urteil über den Einzelfall hinaus nicht gefolgt wird. Es werden Musterprozesse bis zur endgültigen Klärung geführt. Sollen Sie einen Überprüfungsantrag gestellt haben, wird der bis zur Klärung der Musterprozesse (wenn Sie damit einverstanden sind) ruhend gestellt. Erst nach Abschluss der Musterprozesse wird dann entschieden. Grüß
john61am 26.07.2007 | 12:09
Hallo Liz, ich hänge auch in dieser Schleife. Ich habe einen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung gestellt. Man wird nur vertröset! In meinen Augen ist die Haltung der DRB eine Unverschämtheit! Und das nun in Berlin auch noch ein Gesetz verabschiedet wird (werden soll), nachdem Nachzahlungen in Zukunft ausgeschlossen sind, ist eine Frechheit! Ich nenne das einfach nur Betrug ... Gruß
antwortendeam 26.07.2007 | 13:01
Das ist im Übrigen auch mit ein Grund, warum die RV das Urteil nur als Einzelfallentscheidung sieht und dem nicht generell folgt.
Lizam 26.07.2007 | 12:22
Ich finde das ganze so schlimm weil wenn jemand aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann ist man schon gestraft genug und dann wird man von DRB nochmal geschraft und das dürfte nicht sein!
antwortendeam 26.07.2007 | 12:36
Wenn man nur schimpft und nicht nach den Hintergründen fragt, ist es kein Wunder, dass sich solche Meinungen verbreiten. Aber hinter diesen Abschlägen steckt ein ganz klarer Grund. EM-Rentner, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind mit den Personen, die wegen EM oder GdB min. 50% ab 60 in Altersrente gehen, gleichgestellt. D.h. sie bekommen die gleichen Abschläge von 10,8%. Dafür sind sie aber mit diesen Altersrentnern auch von der Beitragszahlung her gleichgestellt - d.h. sie bekommen ab Eintritt der EM bis zum 60. Geburtstag eine Zurechnungszeit angerechnet - also eine fiktive Beitragszahlung bis dahin. Wenn mann jetzt also die Berücksichtigung von Abschlägen abschafft, müßte konsequenter Weise auch diese Hochrechnung abgeschafft werden. Aber wie gesagt, das erfährt man nur, wenn man sich auch wirklich informiert, denn das wird in der Presse gern mal nicht erwähnt.
Tomam 26.07.2007 | 13:17
Und ich ergänze noch: Als es noch keine Abschläge gab, war die Zurechnungszeit nur bis zum 55. Lebensjahr. Damit man Altersrentner ab 60 und EM Rentner vor 60 gleichstellt, wurde die Zurechnungszeit bis 60 verlängert und dafür die Abschläge eingeführt. Unterm Strich hat sich finanziell für die Betroffenen dadurch nichts verändert. Unter Experten hat dieses Urteil übrigens durch die Bank nur kopfschütteln verursacht...
Antoniusam 26.07.2007 | 13:33
Die Beiträge der User "antwortende" und "Tom" sind einfach nur KLASSE !!! Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen !!! Leider wird diese Wahrheit nicht so gerne gehört und sehr schnell wieder vergessen. MfG
antwortendeam 26.07.2007 | 13:22
zumal das Gericht in keinster Weise auf die Zurechnungszeit eingegangen ist...
Glücklicheram 26.07.2007 | 13:39
In meinem Fall wurde dem Urteil bereits gefolgt. Nachdem ich 5% Abschlag in meiner EM-Rente hatt, bekomme ich diese seit 6 Monaten Abschlagsfrei! Vielen Dank an meinen Rentenversicherungsträger! 73,28€ sind viel Geld - und ich habe mich über so viel Kundenfreundlichkeit gefreut!
Skeptikeram 26.07.2007 | 13:44
Um welchen RV-Träger handelt es sich denn in Ihrem Fall ? Oder wollen Sie uns hier einen Bären aufbinden ?
john61am 26.07.2007 | 13:40
Was da von "antwortende" kommt war mir schon bewußt! Aber es geht darum, daß im Gesetz zur Rentenreform von 2001 unter Arbeitsminister W. Riester klar geschrieben steht, daß Abschläge bei einen Renteneintritt vor dem 60. Lebensjahr nicht zulässig sind! Dieses Gesetz kann man nachlesen, wenn man lesen kann!! Und das sich die DRB einfach nicht an ein höchstrichterliches Urteil gebunden fühlt widerspricht meiner Rechtsauffassung. Das sollte "Otto Normal" mal tun ...
Glücklicheram 26.07.2007 | 13:46
Warum sollte ich Ihnen einen Bären aufbinden wollen?! Es war die Rentenversicherung in Hannover, aber meine Versicherungsnummer sage ich Ihnen nicht! Dort werden Urteile -wie es sich gehört- direkt umgesetzt!
Antoniusam 26.07.2007 | 13:46
Was hätten Sie denn davon, wenn die Abschläge für unzulässig erklärt und im Gegenzug die Zurechnungszeiten verringert würden ? Das müsste dann nämlich fairerweise getan werden ! Die Begründung dieses zweifelhaften BSG-Urteils ist jedenfalls mehr als abenteuerlich und fragwürdig. Und im Interesse aller Beitragszahler hoffe ich, das es von anderen Gerichten nicht bestätigt wird ! MfG
Wundereram 26.07.2007 | 14:00
Darf mich aber schon wundern, den es ist Konsens aller RV Träger diesem Urteil über den Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Vielleicht will sich Hannover ja ein eigenes Königreich bilden und ist deswegen aus dem VDR ausgetreten.....
antwortendeam 26.07.2007 | 14:00
vielleicht wurde die EM-Rente ja auch in eine abschlagsfreie Altersrente umgewandelt - dann könnte das nämlich eher hinkommen... auf jeden fall ist es doch aber so oder so für "glücklicher" sehr erfreulich!
Skeptikeram 26.07.2007 | 13:59
Hat man denn auch berücksichtigt, dass Ihnen nun keine Zurechnungszeiten mehr bis zum 60. sondern nur noch bis zum 55. Lebensjahr zustehen ? Ich glaube, ich werde mich mal mit der DRV Hannover in Verbindung setzen und auf diesen Umstand hinweisen. Womöglich haben die das nämlich übersehen ! Schönen Tag noch !
Lizam 26.07.2007 | 14:26
Hallo Glücklicher darf man fragen wie sie vorgegangen sind um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen und vielleicht noch wie alt sie sind?
Lizam 26.07.2007 | 14:31
Da stimme ich ihnen voll und ganz zu john61.
?am 26.07.2007 | 14:37
In welchem Paragraph steht denn das drin?
Skeptikeram 26.07.2007 | 14:30
Die DRV Hannover hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass man sich auch dort an die Vereinbarung hält, das umstrittene BSG-Urteil vorläufig NICHT umzusetzen ! Wie "antwortende" bereits erwähnte, wurde die Rente des "Glücklichen" wahrscheinlich lediglich in eine abschlagsfreie Altersrente umgewandelt. Machen Sie sich also keine falschen Hoffnungen !
Karina13am 26.07.2007 | 14:32
also ich muß ja auch diese Abschläge von 10,8 % hinnehmen. Leuchtet mir irgendwie auch ein. Nur was mich sehr ärgert, daß ich lt. Aussage einer DRV Beratung gar keine Chance auf meine volle Rente habe. Einmal Abschläge, immer Abschläge, so wäre die derzeitige Gesetzeslage. es handelt sich bei mir immerhin um 109, € Bruttorente, um die gekürzt wird.Bin jetzt bis 10/2010 voll erwerbsgemindert, werde zu diesem Zeitpunkt 61,5 Jahre alt sein. werde dann entscheiden, was ich mache.Vielleicht gibt es ja nach einer Wahl 2009 mal wieder neue Möglichkeiten zugunsten der Rentner. Na, wir werden sehen. Habe aber trotzdem gegen die Kürzung erst mal ein Veto eingelegt. Im Falle der fälle besser man hat als man hätte. Gruß karina13
speziam 26.07.2007 | 14:44
Hallo Glücklicher, 5 % dividiert durch 0,3 ergibt 16.6666 Monate. Wie geht das?
Glücklicheram 26.07.2007 | 14:39
Die haben bei mir eine Ausnahme gemacht. Ich bin erst 58 und kann daher keine Altersrente bekommen. Vorgegangen bin ich wie folgt: 1. Hinweis auf Urteil (schriftlich) 2. Ablehnender Bescheid 3. Widerspruch eingelegt 4. Widerspruch stattgegeben 5. Freude über erhöhte Rente!
@Karinaam 26.07.2007 | 14:52
Wenn Sie am 16.11.2000 bereits berufs- bzw. erwerbsungfähig oder mind. 50% schwerbehindert waren, sollten Sie bereits kurz vor Ihrem 60. Geburtstag bei einer Beratungsstelle vorsprechen. Dann könnten Sie nämlich (bei Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit) ohne Abschlag in Altersrente gehen.
Wundereram 26.07.2007 | 14:53
Ich denke einfach mal, hier versucht jemand sein Wunschdenken als Realität zu verkaufen. Vorgehensweise: 1. Überprüfungsantrag 2. Angebot Wartefach bis Entscheidung oder Angebot über Widerspruch zu entscheiden. 3. Wenn auf Entscheidung bestanden wird, Ablehnung mit Verweis auf Klageweg über Sozialgericht
Tomam 26.07.2007 | 15:05
Es wurde in einem Einzelfall entschieden und an diese Entscheidung hält sich die DRV selbstverständlich!! Nur nicht über diesen Einzelfall hinaus. Was denken Sie denn wieso momentan Musterklagen geführt werden von der DRV gewollt? Nämlich um Rechtssicherheit zu erlangen. Das zu der Aussage, die DRV hält sich nicht an Urteile. Es steht nirgends geschrieben, dass Einzelfallentscheidung, selbst vom höchsten Sozialgericht, allgemeinverbindlich sind! Gruß Tom
Auszug aus BSG-Urteilam 26.07.2007 | 15:16
Das Gesetz selbst sagt aber ausdrücklich, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme gilt (§ 77 Abs 2 Satz 3 SGB VI - dazu unten). Ferner sagt es ausdrücklich (§ 77 Abs 2 Satz 2 SGB VI - dazu sogleich), dass bei Beginn der Erwerbsminderungsrente vor dem 61. Lebensjahr (ausnahmsweise) für die Bestimmung des Zugangsfaktors (= Maßgeblichkeit eines anderen Zugangsfaktors als 1,0) "die Vollendung des 60. Lebensjahres" maßgebend ist.
Lizam 26.07.2007 | 14:58
Ich kann dazu nur sagen das ich seit Geburt an Schwerbehindert bin und das mit eiem GdB von 80 und jetzt bin gerade mal mitte zwanzig und habe diese Abschläge.Ich kann doch nichts für meine Schwerbhinderung und das ich deswegen nicht arbeiten kann und somit doppelt gestrafft!
Wundereram 26.07.2007 | 15:09
Deshalb sollen die die bis 60 gearbeitet haben und mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen GERECHTERWEISE 10,8% Kürzung hinnehmen? Denn das wäre der Umkehrschluss! Abgesehen von der verlängerten Zurechnungszeit Gruß
?am 26.07.2007 | 15:15
Was denken Sie denn, wie hoch Ihre Rente wäre, wenn Sie die Abschläge nicht hätten, aber dafür auch die Zurechnungszeit nicht? Da würden einfach mal 35 Jahre fiktive Beitragszeit fehlen...
Lizam 26.07.2007 | 15:14
Hallo Wunderer Das ist doch unsinn was sie da schreiben es gibt genug 60 jährige Schwerbehinderte die auch 45 Jahre gearbeitet habe warum sollten die die 10,8% hinnehmen.
Antoniusam 26.07.2007 | 15:15
Ihre Krankheit ist natürlich bedauerlich ! Aber irgendwo muss das Geld für die Rentner schließlich herkommen. Warum sind die Abschläge, Ihrer Meinung nach, denn überhaupt eingeführt worden? WEIL DIE KASSEN LEER SIND und nicht, weil man Sie aushungern will !!!
!am 26.07.2007 | 15:21
Tja, und bei Vollendung des 60. Lebensjahres ist der Zugangsfaktor eben 0,892 - und das entspricht 10,8% Abschlag...
@Lizam 26.07.2007 | 15:28
Was denken Sie denn wie viele in Altersrente mit 60 gehen, eine Schwerbehinderung und trotzdem 10,8% Kürzung (auch nach 45 Arbeitsjahren) Ist nunmal so. Gruß
@Lizam 26.07.2007 | 15:30
Auf was sie mit den 45 Jahren rauswollen ist die neue Anhebung auf 67. Da muß ich aber 45 Arbeitsjahre haben und kann dann mit 65 in die ungekürzte Rente. Gehe ich mit 60, Schwerbehinderung und 45 Jahren habe ich trotzdem 10,8% Kürzung. Bitte jetzt keine Antworten wegen der Anhebung der AR Schwerbehinderung, denke mal das ist bekannt. Im Ergebnis bleibt die Kürzung von 10,8%
john61am 26.07.2007 | 15:45
Ist bekannt, aber darum geht es doch gar nicht! Zu mir: Mit 34 an MS erkrankt, mit 40 volle EM-Rente! Soll ich mal vorrechnen, wieviel Kohle mir vorenthalten wird? Aber ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und SED-Bonzen 'ne ordentliche Rente zahlen, das ist sozial gerecht, oder was?
Schadeam 26.07.2007 | 15:34
schlage vor wir beenden diese Diskussion und verlagern das Ganze auf heute Abend in die Gartenwirtschaft bei einem schönen Glas Hefeweizen. Das ist m.E. sinnvoller!
!am 26.07.2007 | 15:50
Das eine kann man mit dem anderen nicht wirklich vergleichen. Aber auch bei Ihnen: Wie hoch wäre Ihre Rente, wenn es die Abschläge nicht gäbe, aber auch die Hochrechnung nicht? Das macht dann bei Ihnen wohl 20 Jahre weniger aus...
Antoniusam 26.07.2007 | 15:49
Ihnen wird überhaupt nichts vorenthalten ! Die Abschläge sind politisch gewollt und angesichts der chronisch leeren Kassen auch dringend erforderlich. Und sollten die Abschläge tatsächlich eines Tages für unrechtmäßig erklärt werden, würde eine umgehende Gesetzesänderung erfolgen, die die Abschläge wieder erlaubt. Und wie bereits mehrmals erwähnt, stünde Ihnen dann auch keine Zurechnungszeit mehr bis zum 60. sondern nur noch bis zum 55. Lebensjahr zu, so wie es vor der Gesetzesänderung war. Ob Ihnen das dann gefallen würde, wage ich zu bezweifeln. Und Ihr Vergleich mit den "Stasi-Mitarbeitern" gehört in die Rubrik "FUTTERNEID" und taugt nicht als sachliches Argument ! MfG
Karina13am 26.07.2007 | 17:08
hallo, leider bin ich nicht zu 50% SB, habe nur 30.Antrag auf Neufeststellung läuft auf Anraten der DRV, da die meiner Berentung zugrundeliegende Erkrankung noch nicht mit einem GdB bewertet wurde. Eine Prüfung wegen BU nach altem Recht(vor 2001) soll bei Beantragung von RAR erfolgen, aber lt. DRV sollen Abschläge für immer sein. Ist das so?
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