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Experten-Antwort

Abschläge beim Ausgleich von Abschlägen

von Thomas B.14.08.2017 | 22:58
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Guten Tag! Kann man mit dem Ausgleich von Abschlägen wirklich die volle Höhe der Abschläge ausgleichen? Oder werden auf die ausgeglichenen Entgeltpunkte Abschläge berechnet? Nehmen wir mal an. dass man zum 63. Lebensjahr 40 Entgeltpunkte erreicht und dann mit 10,8 % Abschlägen in Rente gehen kann. Dann kann man 4,32 Entgeltpunkte ausgleichen und macht das auch. Dann hat man zum 63. Lebensjahr 40 + 4,32 = 44,32 Entgeltpunkte. Wenn man dann mit 63 in Rente geht, werden dann die Abschläge von einer entsprechend höheren Summe berechnet. Also 44,32 * 10,8 % = 4,7866 Nach Abzug der Abschläge bleiben dann noch 44,32 - 4,7866 = 39,5334 Entgeltpunkte Ist es richtig, dass auf die ausgeglichenen Entgeltpunkte auch Abschläge berechnet werden? Also hat man die Abschläge nicht voll ausgeglichen. In diesem Beisiel hätte man dann immer noch 40 - 39,5334 = 0,4666 Entgeltpunkte Abschlag. Ist die Rechnung richtig? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Thomas B.,

Ihre Rechnung passt nicht ganz. Ich greife Ihr Beispiel auf:

40 Entgeltpunkte werden (prognostisch, hochgerechnet) bis zum 63. Lebensjahr erreicht.

Der Abschlag beträgt 10,8 % (sog. Zugangsfaktor 0,892) und macht damit 4,32 Entgeltpunkte aus.

Diese 4,32 Entgeltpunkte werden durch den Zugangsfaktor 0,892 dividiert. Das ergibt 4,8430 EP, die Sie durch eine Beitragszahlung "erkaufen" können. Wenn Sie das tun, erhalten sich einen Zuschlag an Entgeltpunkten von 4,8430 EP.

Im Rentenbescheid werden dann die tatsächlich erzielten Entgeltpunkte, die von der Prognose abweichen können, mit dem Zuschlag addiert und die Summe mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Also wie folgt: 40 EP + 4,8430 EP = 44,8430 EP x 0,892 = 40 EP.

Der Beitragsaufwand für einen Entgeltpunkt (West) beträgt z.Zt. 6.938,26 Euro (=Durchschnittsverdienst x 18,7 % Beitragssatz).

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