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Abschlag bei Erwerbsminderungsrente

von harryhole27.05.2010 | 16:53
1461 Ansichten
6 Antworten

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Liebes Forum, auf meiner Renteninfo ist eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.233,-- Euro eingetragen. Bisher ging ich davon aus, daß ich diese auch in dieser höhe bekomme. Jetzt erklärte mir ein "Spezialist", daß die tatsächliche Erwerbsminderungsrente sogar höher sei, da bei der ausgewiesenen Rente 10,8% abgezogen seien. Dieser Abzug aber erst nach 9 Jahren vorgenommen werde, da erst dann feststeht, daß es sich um eine unbefristete rente handelt. Bis dahin wäre die Erwerbsm.rente eine berfristete Rentze und der Abzug werde nicht vorgenommen. Stimmt das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "honk" ist nichts hinzuzufügen.

5 Antworten

Sozialrechtleram 27.05.2010 | 19:32
Das ist doch mal wieder ein Paradebeispiel für Inkompetenz! Hoffentlich haben Sie sich den Namen dieses Spezialisten notiert, damit Sie, am besten über einen Fachanwalt für Sozialrecht, eine Fachaufsichtsbeschwerde an den direkten Vorgesetzten richten können.
Rastiam 27.05.2010 | 18:44
Das muss ja ein schöner " Spezialist " sein der so einen kompletten Blödsinn erzählt... Der Beitrag von @honk ist dagegen vollkommen richtig.
honkam 27.05.2010 | 18:35
Komischer Spezialist. Wenn Sie noch keine 60 Jahre alt sind wird der Abzug von 10,8% sofort vorgenommen, egal ob Zeit- oder Dauerrente. In den ca. 1233 € ist der Abschlag, aber noch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.
Oh Mannam 27.05.2010 | 20:08
das ist mal wieder ein Beispiel für unötig Wind machen. harryhole hat vielleicht das Spezialist ironisch gemeint,oder denken Sie,ein wirklicher Spezialist würde eine derart dämliche Aussage machen. Aber andere Spezialisten fällt da nur gleich Fachanwalt und Fachaufsichtsbeschwerde ein. Es gibt schon seltsame Zeitgenossen in Gottes Tierpark. Oder einfach Neid eines zu kurz gekommenen.
Schadeam 28.05.2010 | 07:40
Na ja, der Spezialist, der wahrscheinlich an einem Stammtisch, bei der Bildzeitung oder bei einem Kaffeekränzchen zu suchen ist, wird jetzt schon zittern, wenn ihm mit dem "Fachanwalt" gedroht wird. Glauben Sie tatsächlich, werter Sozialrechtler, dass ein Mitarbeiter der DRV solch einen Blödsinn erzählt?
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