Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschlagsausgleichzahlung und ALG1-Rentenbeitrag

von Bertram26.01.2019 | 16:37
160 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin schwerbehindert und möchte zum frühestmöchen Zeitpunkt in Rente gehen. Ich werde 10,8% Abschläge in kauf nehmen. Diese Abschläge will ich dieses Jahr auch aus steuerlichen Gründen ausgleichen. Die "Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung" dazu, habe ich schon von der DRV erhalten. Der Betrag ist etwa 3000€ unter dem steuerlich ansetzbaren Maximalbetrag für 2019. Dieses Jahr werden zusätzlich bei der DRV noch Beiträge von der AfA bezüglich ALG1 auf mein Rentenkoto eingehen. Was passiert, wenn der so entstandene Gesamtbetrag also ALG1-Rentenbeitrag und Ausgleichszahlung weit über dem steuerlich ansetzbaren Maximalbetrag liegt ? Wirken sich rententechnisch betrachtet trotzem alle Einzahlungen die 2019 auf mein Rentenkonto eingehen rentensteigernd aus oder gibt es da eine Deckelung ? Weil es heißt ja immer, jeder eingezahlte Euro zählt bei der Rente. Vielen Dank ! Bertrama

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Bertram,

wenn Sie Ausgleichszahlungen vornehmen werden Sie daraus resultierend zusätzliche Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte) erhalten. Der Abschlag von 10,8% würde bei der dafür vollen erforderlichen Ausgleichszahlung quasi nicht mehr vorliegen, da Sie ja Geld dafür bezahlt haben. Wird nun im die Agentur für Arbeit für Sie in Zukunft weitere RV-Beiträge leisten, werden auch aus diesen Leistungen Rentenanwartschaften für Sie entstehen. Beides wirkt sich rentensteigernd aus. Wir sind nicht befugt Angabe zu Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung und den damit verbundenen Vor- und Nachteilen zu erteilen. Dazu wäre es erforderlich, dass Sie z.B. mit einem Steuerberater/in Rücksprache halten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es fließt tatsächlich Geld (siehe § 176 Abs. 2 SGB VI). Zur genaueren Bestimmung des Verfahrens wurde mit Datum vom 09.01.1995 eine Vereinbarung zwischen der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit geschlossen.

Solche Vereinbarungen bestehen auch mit anderen Sozialleistungsträgern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 26.01.2019 | 17:41
Das eine (Ausgleich für Abschläge) und das andere (aktuelle Beiträge aus Lohn, ALG und KG) haben zunächst mal nichts miteinander zu tun. Aus Rentensicht erhöht sich durch beides die spätere Rente.
Bertramam 30.01.2019 | 00:43
Vielen Dank für die bisher erteilten Auskünfte. Ich habe noch eine generelle Frage, die mir gerade in den Kopf gekommen ist. Grundsätzlich kann ich also im Jahr 2019 auf ein mal den wie von der DRV errechneten Abschlag ausgleichen und zusätzlich über das ALG1 in meine Rente einzahlen. Da gibt es also keine Hindernisse. Weil ursprünglich war im Gespräch bei den Beratungsterminen mit der DRV immer von mir geplant, dass ich auswandere und keine weiteren Einzahlungen mehr als pflichtversicherter in die Rente in Deutschland tätige. Noch eine Frage zu den von der AfA getätigten Einzahlungen, sind das reale Euro oder nur fiktive Einzahlungen ? Dank für Ihre Hilfe ! Bertram Das hat sich aber kurz vor 2019 zerschlagen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026