Hallo, Bertram,
wenn Sie Ausgleichszahlungen vornehmen werden Sie daraus resultierend zusätzliche Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte) erhalten. Der Abschlag von 10,8% würde bei der dafür vollen erforderlichen Ausgleichszahlung quasi nicht mehr vorliegen, da Sie ja Geld dafür bezahlt haben. Wird nun im die Agentur für Arbeit für Sie in Zukunft weitere RV-Beiträge leisten, werden auch aus diesen Leistungen Rentenanwartschaften für Sie entstehen. Beides wirkt sich rentensteigernd aus. Wir sind nicht befugt Angabe zu Auswirkungen auf die Einkommenssteuererklärung und den damit verbundenen Vor- und Nachteilen zu erteilen. Dazu wäre es erforderlich, dass Sie z.B. mit einem Steuerberater/in Rücksprache halten.