Ich verweise auf den Beitrag von "Opa".
Zusätzlich möchte ich anmerken, dass ein Grad der Behinderung von 40% (auch wenn ggf. eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgt ist) sich auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt, da für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ausnahmslos immer ein Grad der Behinderung von 50% erforderlich ist.