Hallo sylip.
Zu Rentenbeginn wird von der Krankenkasse geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen.
Ist dies der Fall, werden Ihnen von Ihrer Rente automatisch die Beiträge zur KV und PV abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt.
Die Rente gilt als Einkommen wie Lohn aus einer Beschäftigung.
Wenn Sie mehrere Beschäftigungen haben, müssen aus jeder dieser Beschäftigungen grundsätzlich Beiträge zur KV und PV gezahlt werden, so wie es "egal (der Erste)" vorher schon geschrieben hat.
Mit freundlichen Grüßen