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Experten-Antwort

Abzüge Halbwaisenrente

von sylip19.10.2018 | 14:44
573 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, seitdem ich eine Ausbildung begonnen habe, bekomme ich wieder Rente. Nun wird mir von der Rente KV und PV abgezogen, obwohl ich das ja schon von meinem Gehalt zahle. Ist das richtig so? Danke! sylip

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sylip.

Zu Rentenbeginn wird von der Krankenkasse geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen.

Ist dies der Fall, werden Ihnen von Ihrer Rente automatisch die Beiträge zur KV und PV abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt.

Die Rente gilt als Einkommen wie Lohn aus einer Beschäftigung.

Wenn Sie mehrere Beschäftigungen haben, müssen aus jeder dieser Beschäftigungen grundsätzlich Beiträge zur KV und PV gezahlt werden, so wie es "egal (der Erste)" vorher schon geschrieben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo sylip.

Ich kann W*lfgang zustimmen. An diese Änderung hatte ich gar nicht mehr gedacht. Vielen Dank für den Hinweis.

Freundliche Grüße.

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4 Antworten

sylipam 19.10.2018 | 15:45
OK, danke! Das ist zwar kein Job und ich würde lieber gar keine Halbwaisenrente bekommen. Ich wusste es einfach nicht. Sonst hätte ich nicht gefragt.
egal (der Erste)am 19.10.2018 | 15:28
Ja, das ist korrekt so. Wenn Sie 2 Jobs hätten, müssten Sie auch mal die Beiträge zahlen...
sylipam 19.10.2018 | 15:45
OK, danke! Das ist zwar kein Job und ich würde lieber gar keine Halbwaisenrente bekommen. Ich wusste es einfach nicht. Sonst hätte ich nicht gefragt.
W*lfgangam 19.10.2018 | 20:07
Hallo Sylip, aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ab 01.01.2017 wäre die Halbwaisenrente bis 25. Lbj. eigentlich beitragsfrei/kein Abzug von KV/PV-Beiträgen. Kommt parallel aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung/oder Berufsausbildung hinzu, werden auch von der Waisenrente KV/PV-Beiträge fällig. Gruß w.
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