Der Grad der Behinderung spielt bei der EM-RT keine Rolle; lediglich zur medizinischen Prüfung Ihres Leistungsvermögen werden die Unterlagen vom Versorgungsamt mit zu Grunde gelegt. Die 10,8% Kürzung haben Sie erhalten, weil Sie erst nach dem 01.01.2001 EM-Rentner wurden. Es hat also "leider" alles seine Richtigkeit.