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Experten-Antwort

Ändert sich für mich auch was ?

von Rentenreform17.01.2014 | 07:48
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21 Antworten

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Hallo ! Ich bin 1962 geboren. 100% schwerbehindert. Habe 35 Jahre gearbeitet. Ändert sich für mich mit der Rentenreform auch etwas ? Hoffentlich, ich halte es nämlich schon lange nicht mehr aus..........

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Jonny kann ich mich anschließen.

Bitte jedoch zu beachten, dass es sich zunächst erst einmal um einen Referentenentwurf handelt, der sich noch ändern kann.

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20 Antworten

Monika Joscham 17.01.2014 | 09:57
Sind Sie Witwe?
hiobam 17.01.2014 | 10:06
Schön - dass man hier auch was zum Lachen bekommt...:-) ;-) :-)
Rentenreformam 17.01.2014 | 10:03
Nein, meine Frau lebt noch.
=//=am 17.01.2014 | 10:06
WENN es eine Rentenreform gibt, weshalb sollte diese nicht auch Sie betreffen? Aber mit der Altersrente müssen Sie so oder so noch eine ganze Weile warten, da Sie ja erst 51 Jahre alt sind.
Rentenreformam 17.01.2014 | 10:09
Habe es geahnt, daß ich wieder leer ausgehe. Wenn ich nochmals zur Welt komme, suche ich mir nicht mehr den geburtenstärksten Jahrgang mit der Arschkarte aus.....................
Fritzam 17.01.2014 | 10:37
Hallo Tja, er ist sicher noch nicht sehr alt aber das ist relativ! für den normalen Arbeitsmarkt ist er je nach tätigkeit schon alt bis sehr alt z,b als feuerwehrbeamter geht er mit 52 bis 54 in Altersrente da es sich da um einen Schweren job handelt aber ein Betonbauer hat auch einen Schweren ja sogar sehr schweren job warum muß der Betonbbauer bis 67 arbeiten. mfG Fritz
Thorben L.am 17.01.2014 | 10:17
Sie sind nach heutigen Maßstäben mit 51 Jahren ja noch ein Jüngling. Geniessen Sie die nächsten 30-40 Jahre! Das ist doch auch was wert. Geld ist doch gar nicht so wichtig.
=//=am 17.01.2014 | 10:17
Wieso gehen Sie leer aus???? Was hat das mit dem Geburtsdatum zu tun? Wie das Wort Altersrente sagt, RENTE IM ALTER, sind Sie jetzt halt noch zu jung dafür. Wenn sie nochmal geboren werden, dann vielleicht als Hund? Da werden Sie Ihr Leben lang versorgt und müssen keinen Handstreich tun. ;-)
Lachhaftam 17.01.2014 | 11:10
Weil so ein Feuerwehrbeamter mehr im Kopf hat. Selten so gelacht. Der ist einfach nur ein fauler Stinker auf Steuerzahlers Kosten, mehr nicht.
Jonnyam 17.01.2014 | 11:28
Um mal wieder sachlich zu werden: 1962 geborene Schwerbehinderte mit 35 Jahren können mit 10,8 % Abschlag ab Alter 61 Jahren und 8 Monaten in Altersrente gehen; abschlagsfreie ab Alter 64 Jahren und 8 Monaten. Die im Gesetzentwurf für besonders langjährig Versicherte (= 45 Pflichtjahre) aufgeführte Rente beinhaltet für in 1962 Geborene auch eine abschlagsfreie Altersrente ab 64 Jahren und 8 Monaten. Insofern ändert sich für Sie nichts. Meint jedenfalls Jonny
Scharfrichteram 17.01.2014 | 11:32
In Deutschland werden eben Gesetze von Schmarotzer für Schmarotzer gemacht. Der Rest der Bevölkerung darf sich für das süße Leben dieser Beamtenschmarotzer abarbeiten. Aber ihr wehrt Euch nicht dagegen, daher geschieht es Euch recht ! Grüße aus dem Rest der Welt
kleine Ratteam 17.01.2014 | 11:55
@ Lachhaft wenn ich Deinen sinnfreien Beitrag lese kommt mir die Galle hoch. Hoffentlich kommst du nie in die Situation,dass Du brennend in deinem Auto auf Hilfe wartest und der "faule Stinker" von Feuerwehrbeamter seine Zeit mit "schmarotzen auf Steuerzahlerskosten" verbringt. noch ein notfallfreies Leben kleine Ratte
Lachhaftam 17.01.2014 | 12:09
@Ratte Pass du besser auf, daß Dir nicht die von so einem dummen Hauptschüler gefertigte Mauer auf deinen hohlen Schädel fällt.
Schwerbehindertam 17.01.2014 | 12:18
Wieso wird der Feuerwehrmann, wenn er zu alt fürs Feuer löschen ist, nicht gemeinnützig eingesetzt ? Er könnte z.B. an der Tafel Essen ausgeben. Wo ist da das Problem ? Schwerbehinderten und kranken normalen Arbeitern wird inzwischen auch das allerletzte vom Arbeitsamt zugemutet.
Fritzam 17.01.2014 | 13:32
Hallo Neeeeeee! Im Beamtengesetz ist auch das geregelt, er darf nur zu Tätigkeiten herrangezogen werden die seinem Rang entspricht! Er darf somit nicht zum feuerwehrwagen waschen herrangezogen werden, er ist ja nicht F, wagen wäscher sondern Feuerwehrmann. Ps. Beamte gehen nicht zur Arbeit! Sonderm zum Dienst!
Schwerbehindertam 17.01.2014 | 13:50
Das Beamtengesetz stammt noch aus der Steinzeit. Wird Zeit dass das endlich an die heutigen Verhältnisse angepasst wird. Wenn es darum geht, bei anderen zu reformieren und zu verschlechtern, sind sie nämlich ganz fix bei der Sache.
Fritzam 17.01.2014 | 15:33
Hallo Volle zustimmung! AAAAAAAAAAAAber im Gemeinderat,stadtrat,Kreistag,Landtag, Bundestag sitzen sehr viele Beamte und Angestelte! Des ÖD: Damit sich was Ändert müssen wir Normalos unser Wahlverhalten ändern. Ich wähle Grundsätzlich keine Beamten,Angestelten, Schornsteinfeger, Gewerkschaftsfunktionäre, Selbständiegen, am Ende Bleibt nicht viel! Aber es Bleibt was, oder ich Kreutze nichts an Basta!
W*lfgangam 20.01.2014 | 20:30
Zitat von Fritz anzeigen
Hallo Fritz, schon mal drüber nachgedacht, warum das so ist? Ist der Rest der Bevölkerung zu blöd dafür, säuft sich am Stammtisch seine kleine Welt heil, kotzt sich über jedes Thema aus - ohne sich damit auszukennen? Oder fehlt es wirklich an Hirn/allgemeiner Zustimmung, seine Ideen als Allgemeinziele von anderen unterstützt zu finden? Tipp: Gründen Sie die PDNM (Partei der notorischen Meckerer), und fahren Sie damit ein paar Promille mehr ein - das wäre schon ein Achtungserfolg ;-) Auf den Gedanken, Ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort anzusprechen/mit Ihren Gedanken zu 'erfreuen' sind Sie noch nicht gekommen ? … Gruß w.
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