Sind die Voraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit erfüllt, so erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Aufstockungszahlungen in Höhe von 20% des für die Altersteilzeit gezahlten Regelarbeitsentgeltes und die zusätzlich gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Der Förderungszeitraum beträgt höchstens 6 Jahre, auch wenn der einzelne Altersteilzeitvertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde. Die Förderung der Altersteilzeit erfolgt letztmalig für einen Antritt der Altersteilzeit im Dezember 2009.