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Ärztekammer und Rehabericht III

von Gudrun17.01.2011 | 23:36
1823 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo lieber Sozialrechtler, ich möchte Ihnen und Ihren Fans aus der Mobberszene dieses Forums die verbindliche Antwort der für meine Reha-Einrichtung zuständigen Ärztekammer nicht vorenthalten. Die Weitergabe des mich betreffenden ärztlichen Reha-Entlassungsberichtes ist unzulässig. Die Ärztekammer schreibt: "Wir stellen hierzu fest, dass der Arzt nach dem Rentenversicherungsrecht (SGB VI) gesetzlich nicht verpflichtet ist, dem Rentenversicherungsträger auf dessen Anfrage Auskünfte zu erteilen. Auskünfte darf und muss der Arzt und das Krankenhaus dem Rentenversicherungsträger erteilen, soweit diese im Einzelfall für die Durchführung seiner Aufgaben benötigt werden und der Patient in die Auskunftserteilung zuvor schriftlich eingewilligt hat (§ 100 Abs. 1 Nr. 2 SGB X). Nach Ihren Ausführungen haben Sie zuvor nicht schriftlich in die Auskunftserteilung an die DRV .. eingewilligt, so dass eine Übermittlung des Reha-Entlassungsberichtes nicht statthaft ist." Ich wünsche Ihnen gute Besserung und eine streßfreie Reha. Aber wahrscheinlich wird es erst einmal wie bei mir erheblichen Streß wegen der unsinnigen Datenerhebung bei der Eingangsuntersuchung geben. Aber anschließend (nach Durchsezung meiner Forderungen) waren die Ärzte und die Therapeuten sehr lieb und nett. Hat mich allerdings einen Tag Therapie gekostet. Vielleicht können Sie den Streß etwas abmildern mit dem Zitat aus dem Schreiben der Ärztekammer. Liebe Grüße Gudrun

11 Antworten

egalam 18.01.2011 | 08:42
Liebe Gudrun, soeben habe ich erfahren, daß heute morgen 3:38 Uhr MEZ in der Zentralchinesischen Provinz Gansu ein gelbes Fahrrad auf spektakuläre Weise umgekippt ist. Bei dieser Tragödie stürzte ebenfalls noch ein Sack Reis, welcher sich in unmittelbarer Nähe befand. Nähere Einzelheiten sind leider noch nicht bekannt, können hier aber gern diskutiert werden, sofern jemand etwas darüber erfährt.
Hansiam 18.01.2011 | 13:51
"Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen." Verstehen Sie das ? Nochmal ganz langsam : "KEIN DISKUSSIONSFORUM"
Hotzenplotzam 18.01.2011 | 14:56
ist ihr friseur krank oder der wellensittich gestorben??
Elisabetham 18.01.2011 | 16:51
Ich fand die Stellungnahme der Ärztekammer schon interessant. So wie ich diesen Verein eingeschätzt habe, beziehen die nach Möglichkeit keine Stellungnahme und wenn, dann keine eindeutige. Hier haben sie klar und eindeutig Stellung bezogen, was ich wirklich erstaunlich finde und mich deshalb interessiert hat.
Sozialrechtleram 18.01.2011 | 17:27
@gudrun @elisabeth Wir sollten uns einmal treffen und diese Dinge in einem persönlichen Gespräch weiter diskutieren. Die Datenschutzregelungen und die Stellungnahme der Ärztekammer sind hier wirklich nicht ausreichend und vielleicht können wir gemeinsam da eine neue Regelung bewirken.
Elisabetham 18.01.2011 | 17:47
Hallo Sozialrechtler! Ich finde deinen Vorschlag eines persönlichen Treffens gut. Wir sind aber hier in einem völlig anonymen Forum und so weiß ich keine Möglichkeit, wie dies in die Tat umzusetzen ist. Ich selbst bekomme noch nicht einmal E-Mail-Benachrichtigungen auf meine Beiträge, obwohl ich sie beantragt habe. Ich habe auch schon eine Anfrage hier gestartet und noch keine Antwort erhalten. an meiner e-Mail-Adresse liegt es nicht und eine zeit-lang hat es mit der Benachrichtigung auch geklappt. Wegen dem Datenschutz kann man sich auch immer an den Datenschützer der Behörde wenden. Jede große Behörde ist verpflichtet einen zu haben. Ich habe allerdings das Gefühl, dass die auch nicht den richtigen Durchblick haben. Wenn Datenschützer ein Ehrenamt ist, wäre dies nicht verwunderlich, aber das weiß ich nicht.
Gudrunam 19.01.2011 | 11:48
Du kannst wirklich stolz auf dich sein. Du hast schon soviel erreicht. Bitte halte uns informiert wie die Sache weitergeht. Hoffentlich gehts dir auch bald wieder besser.
Sozialrechtler, der echteam 18.01.2011 | 22:06
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Manchmal bleibt selbst den Juristen nichts anderes übrig, als die Flucht nach vorn anzutreten. Allerdings wird die Ärztekammer nun keine berufsrechtlichen Verfahren einleiten, weil die Ärzte bisher ohne Einwilligung (vorherige Zustimmung) die Reha-Berichte der DRV übersandt haben, was eindeutig ein Verstoß gegen § 9 der Berufsordnung und gegen § 203 StGB ist. Bis sich generell was ändert, wird noch viel Wasser in die Nordsee fließen. Die DRV wird leider erst wieder zu Recht und Gesetz zurückkehren, wenn massiver Druck erfolgt. Der casus belli ist das Geheimformular G251. Demnächst wird diese Form der illegalen Datenbeschaffung in dem Uni-Klinikum, in dem ich operiert wurde, beendet werden. Und dann wird sich der Flächenbrand ausbreiten.
Sozialrechtler, der echteam 18.01.2011 | 21:47
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Der "Vorschlag" kommt von einem Fake. Sie können daran erkennen, wie zutreffend meine Ausführungen sind und inwieweit die DRV sich bereits vom Rechtsstaat entfernt hat. Datenschutzbeauftragte dienen der Beruhigung des dummen Volkes und sind willige Gehilfen derjenigen, die die Daten mißbrauchen wollen. Ich freu mich jedenfalls schon auf die Auseinandersetzung mit den Ärzten der Reha-Klinik und dem zuständigen Referat des RV-Trägers. Geballte Dummheit auf Seiten der Gegner hat mich schon immer fasziniert.
Fakeam 19.01.2011 | 21:30
Merkt doch ein Blinder, dass hier ein Faker am Werke ist. Muß ja richtig weh tun, was Sozialrechtler und Gudrun erreicht haben. Nur wer weiß, dass er schuldig ist, benimmt sich so wie Sie.
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