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Ärztlicher Reha-Entlassungsbericht

von Rehabilitand26.01.2016 | 08:49
2243 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Foristen! Kann mir jemand sagen, wie lange der ärztliche Reha-Entlassungsbericht Wirkung hat? Gibt es eine Faustregel (z. B. 6 Monate)? Danke für Ihre Meldungen.

6 Antworten

Charlyam 26.01.2016 | 09:00
Gültig gegenüber wen oder was? In welchem Zusammenhang?
Rehabilitandam 26.01.2016 | 09:13
Ich will einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Der Reha-Bericht stellt meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht richtig dar. Danke für ihre Rückmeldungen.
Schadeam 26.01.2016 | 09:05
Der kann schon am Tag nach der Entlassung nicht mehr stimmig sein......z.B. wenn der Rehabilitant auf der Heimfahrt einen Verkehrsunfall hat und schwer verletzt ist....... Was genau wollen Sie den wissen? Was ist der Hintergrund Ihrer Fragestellung?
Silviaam 26.01.2016 | 10:37
Guten Morgen Gegenüber dem Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA), ehemals Versorgungsamt, müssen Sie den Rehabericht doch gar nicht offenlegen, wenn Sie das nicht möchten. Und sollten Sie die auf der ersten Seite aufgeführten gesicherten Diagnosen gerne als Nachweis nutzen wollen, dann reichen Sie auch nur diese Seite ein oder auch noch die Seite, wo die Anamnese beschrieben steht und wo die einzelnen Erkrankungen im Zusammenhang beschrieben werden. Reichen Sie das ein, was Sie für korrekt halten, oder lassen Sie es ganz sein, wenn Sie ansonsten ausreichend Befundnachweise vorliegen haben und ruhigen Gewissens auch Fachärzte etc. benennen können, wo sich das Amt bezgl. einer Arztanfrage hinwenden kann, falls sie es zusätzlich als notwendig erachten. Viel Erfolg wünscht Silvia
Rehabilitandam 26.01.2016 | 11:17
Vielen Dank an Silvia für die ausführliche Antwort. Ich habe mehr als genug Befunde von meinen behandelnden Ärzten.
Rehabilitandam 28.01.2016 | 04:43
Danke auch dem Experten für seine Antwort!
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