Hallo mp,
"User" hat Ihnen die korrekte Rechtsgrundlage genannt.
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Hallo mp,
"User" hat Ihnen die korrekte Rechtsgrundlage genannt.
Was genau haben Sie an §25 SGB X nicht verstanden? Wenn die Behörden-Mitarbeiter eine direkte Herausgabe an Sie nicht verantworten wollen, dann müsen sie es auch nicht tun. MfGBestehen Beteiligte darauf, die Akte persönlich einzusehen oder durch Bevollmächtigte einsehen zu lassen, so ist dem auch bei Vorliegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung zu entsprechen.Danke, Oldenburger, für die hilfreiche Aussage! mp
Diese Rechtsanweisungen verstehen nur DRV-Mitarbeiter aber keine Normalbürger. (smile)hier der Gesetzestext:Ergänzend: und hier die Rechtsanweisung der DRV, besonders R4ff. und R5ff.: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
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