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Aktueller Rentenwert

von FranzH22.10.2008 | 09:43
1572 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann der Aktuelle Rentenwert (26,56 EUR für 2009) auch mal sinken?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.10.2008 | 08:51

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der aktuelle Rentenwert sinkt. Dieses wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer stark sinken.

Die Rentenformel hat unterschiedlichste Berechnungsfaktoren, die Einfluss auf den Rentenwert haben. Hier gibt es zwar für den ein oder anderen Berechnungsfaktor sog. "Schutzklauseln", diese könnten aber nicht gänzlich eine Minderung des aktuellen Rentenwertes verhindern.

Hierzu ist aber Folgendes anzumerken:

1. Der Gesetzgeber hat die Zusammensetzung der Rentenformel - also die Berechnung des aktuellen Rentenwertes - sehr häufig geändert und es ist davon auszugehen, dass er dieses auch zukünftig tun wird.

2. Auch ich halte eine Verminderung des aktuellen Rentenwertes für nicht wahrscheinlich; es bleibt also Jahr für Jahr abzuwarten, ob und in welcher Weise der Gesetzgeber die Rentenformel ändert.

6 Antworten

-_-am 22.10.2008 | 11:46
Ja, theoretisch schon. Da man dann aber einen Proteststurm der Rentner befürchten muss, wird man auch weiterhin an der Rentenberechnung bzw. Bewertung von Zeiten bei den Neurenten "herumfummeln". Die meisten Renten werden aber ohnehin am 01.01.2009 durch die Einführung des Gesundheitsfonds niedriger, weil nur wenige Krankenkassen bisher einen höheren Beitragssatz haben. Bei denen ist dann zu befürchten, dass die Mitglieder einen Beitragsaufschlag zahlen müssen. Die Minderung des Beitrags zur Bundesagentur für Arbeit nützt den Rentnern nichts, weil sie ohnehin nicht beitragspflichtig zur BA sind.
Knut Rassmussenam 22.10.2008 | 11:53
Ja. Nach aktueller Rechtslage schon. Aber wenn es soweit käme, ko mm t garantiert mal wieder eine "Verordnung über das WEitergelten des aktuellen Rentenwertes" oder so ähnlich.
Josefam 22.10.2008 | 12:33
Servus Franz, der aktuelle Rentenwert wird ständig indirekt gesenkt. Das geht ganz einfach, die Inflationsrate ist höher als die Rentenerhöhungen, falls es welche gibt.
FranzHam 22.10.2008 | 13:08
Können Sie sich den Ausführungen von der anderen Forumsteilnehmer anschließen, was den sachlichen Teil der Aussagen angeht?
herzeleam 22.10.2008 | 18:41
Seit der Aufgabe der Bruttolohnanpassung der Renten nach der Reform 1992 aber der weiteren Beitragspflicht nach dem Bruttoeinkommen pervertierte das Herumgedocktere an der Rentenformel: inzwischen steigen die Renten, wenn die Beitragshöhe abgesenkt wird. Raffelhüschen,Rürup u.ä. Spezialisten haben in Ihrer Lobbyfunktion die gesetzl. RV zulasten von Finanzprofiteuren
Wolfgangam 22.10.2008 | 20:17
Schutzklausel zum aktuellen Rentenwert: § 68a SGB VI Schutzklausel1) (1) Abweichend von § 68 sind der Faktor für die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung und der Nachhaltigkeitsfaktor soweit nicht anzuwenden, als die Wirkung dieser Faktoren in ihrem Zusammenwirken den bisherigen aktuellen Rentenwert verringert oder einen geringer als bisher festzusetzenden aktuellen Rentenwert zusätzlich verringert. Die unterbliebene Minderungswirkung (Ausgleichsbedarf) wird mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts verrechnet. Die Verrechnung darf nicht zu einer Minderung des bisherigen aktuellen Rentenwerts führen. (2) In den Jahren, in denen Absatz 1 Satz 1 anzuwenden ist, wird der Ausgleichsbedarf ermittelt, indem der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert durch den nach Absatz 1 Satz 1 ermittelten aktuellen Rentenwert geteilt wird (Ausgleichsfaktor). Der Wert des Ausgleichsbedarfs verändert sich, indem der im Vorjahr bestimmte Wert mit dem Ausgleichsfaktor des laufenden Jahres vervielfältigt wird. (3) Ist der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert höher als der bisherige aktuelle Rentenwert und ist der im Vorjahr bestimmte Wert des Ausgleichsbedarfs kleiner als 1,0000, wird der neue aktuelle Rentenwert abweichend von § 68 ermittelt, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit dem hälftigen Anpassungsfaktor vervielfältigt wird. Der hälftige Anpassungsfaktor wird ermittelt, indem der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert durch den bisherigen aktuellen Rentenwert geteilt wird (Anpassungsfaktor) und dieser Anpassungsfaktor um 1 vermindert, durch 2 geteilt und um 1 erhöht wird. Der Wert des Ausgleichsbedarfs verändert sich, indem der im Vorjahr bestimmte Wert mit dem hälftigen Anpassungsfaktor vervielfältigt wird. Übersteigt der Ausgleichsbedarf nach Anwendung von Satz 3 den Wert 1,0000, wird der bisherige aktuelle Rentenwert abweichend von Satz 1 mit dem Faktor vervielfältigt, der sich ergibt, wenn der Anpassungsfaktor mit dem im Vorjahr bestimmten Wert des Ausgleichsbedarfs vervielfältigt wird; der Wert des Ausgleichsbedarfs beträgt dann 1,0000. (4) Sind weder Absatz 1 noch Absatz 3 anzuwenden, bleibt der Wert des Ausgleichsbedarfs unverändert. Unabhängig davon führen fallende Bruttoeinkünfte zu einem Sinken des aktuellen Rentenwertes (§ 68 SGB VI) ...bis Politik das aufkommende Jammern durch eine gesetzliche Null-Garantie wieder abmildert. Gruß w.
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