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Experten-Antwort

Aktuelles Rentenpaket/Verbesserungen bei der EM-Rente

von Klaus Schmidt30.08.2018 | 17:19
395 Ansichten
5 Antworten

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Ich beziehe seit 02/2018 eine teilweise EM-Rente, die bis 06/2020 befristet ist. Lt. dem von der Regierungskoalition beschlossenen Rentenpaket soll es, wohl ab dem 01.01.2019, auch Verbesserungen bei den EM-Renten geben. Gibt es Hinweise darauf, dass auch laufende EM-Rentner in den Genuss dieser Verbesserungen kommen oder gilt dies nur für Neurentner?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2018 | 09:31

Hier noch mal zusammengefasst:

Das geplante Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht ab 01.01.2019 eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit auf das 67. Lebensjahr vor. Für Erwerbsminderungsrentner, deren Rente vor dem 01.01.2019 begann, ist keine Verlängerung der Zurechnungszeit vorgesehen.

Bei der geplanten Mütterrente II gibt es sowohl eine Regelung für "Neurentner" als auch eine ausdrückliche Regelung für die sogenannten Bestandsrentner, die schon vor dem Stichtag 01.01.2019 eine Rente bezogen haben. Bei Renten ab 01.01.2019 ist eine Verlängerung der Kindererziehungszeit um 6 Monate für Kinder, die vor 1992 geboren wurde, vorgesehen, für Bestandsrentner soll es einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten geben.

4 Antworten

DRVam 30.08.2018 | 18:29
Diese Frage wurde hier schon mehrfach beantwortet (einfach die Suchfunktion in Form der Lupe nutzen). Kurze Antwort: Die Verlängerung der Zurechnungszeit und die damit verbundene Rentenerhöhung soll nur für Neurentner gelten.
Juppam 30.08.2018 | 18:53
Neue gesetzliche Regelungen gelten eigentlich immer nur für Neurentner.
W*lfgangam 30.08.2018 | 19:36
Hallo Klaus Schmidt, hier finden Sie es einfach dargestellt: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Rentenpakt/Fragen-und-Antwor… Hier können Sie den Gesetzestext/ENTWURF *) – noch kein Gesetz!!! + Begründungen dazu nachlesen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/rv-leistungsverbesserungs… Kurz zusammengefasst: Neurentner mit Rentenbeginn ab 01.01.2019, bei den alten bleibt alles beim Alten. *) es wohl davon auszugehen, dass der Entwurf auch durch die weiteren Instanzen 'durchgewinkt' wird. Gruß w.
Angelaam 31.08.2018 | 08:21
Verbesserung Mütterrente ? Werden da nicht nachträglich Punkte gutgeschrieben?
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