Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHier noch mal zusammengefasst:
Das geplante Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht ab 01.01.2019 eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit auf das 67. Lebensjahr vor. Für Erwerbsminderungsrentner, deren Rente vor dem 01.01.2019 begann, ist keine Verlängerung der Zurechnungszeit vorgesehen.
Bei der geplanten Mütterrente II gibt es sowohl eine Regelung für "Neurentner" als auch eine ausdrückliche Regelung für die sogenannten Bestandsrentner, die schon vor dem Stichtag 01.01.2019 eine Rente bezogen haben. Bei Renten ab 01.01.2019 ist eine Verlängerung der Kindererziehungszeit um 6 Monate für Kinder, die vor 1992 geboren wurde, vorgesehen, für Bestandsrentner soll es einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten geben.
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