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Experten-Antwort

ALG 2 u 450 Euro Job

von Margit J.19.11.2015 | 17:59
1766 Ansichten
12 Antworten

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Bin zur Zeit durch Krankheit in Hartz 4 gekommen. Kann ich 450 Euro Job annehmen, da ich bis jetzt keine feste Arbeit finde? Bleiben mir nur davon 100 Euro egal ob ich zum Beispiel 100 oder 450 Euro verdiene? Bitte um ev. Auskunft. Ich versuche es mal hier, wenn es auch kein Thema zur Rente ist.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Frau Margit J. schon selbst angedeutet hat, ist diese Frage kein Thema für dieses Forum.

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11 Antworten

meieram 19.11.2015 | 18:13
Hallo Margit, wieso 100 Euro? Das ist doch der Freibetrag und nicht der nach Anrechnung verbleibende Betrag. Schau mal hier: http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
Margit J.am 19.11.2015 | 18:17
Danke, aber ist es nicht so das mir nur 100 Euro bleiben, und der Rest mit Hartz 4 verechnet wird.
meieram 19.11.2015 | 18:40
nee so ist nicht. Vom Einkommen wird (ohne Nachweis) ein Freibetrag von 100 EUR abgezogen. Vom danach verbleibenden Einkommen werden 80% angerechnet. Also verbleiben bei einem Lohn von 450 EUR 170 EUR und bei einem Lohn von 100 EUR 100 EUR. Rechtsgrundlagen und Formel siehe Link.
Herr Z.am 19.11.2015 | 19:33
Und das sollte weshalb rechts-konform sein ? Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen. "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte. Wer hindert Richter also daran ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet. Herr Z.
W*lfgangam 19.11.2015 | 20:53
Zitat von Herr Z. anzeigen
Herr Z. schrieb

Und das sollte weshalb rechts-konform sein ?

Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen.

"Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ?

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-0300/0206-04.html

Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte.

Wer hindert Richter also daran ?

Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen.

Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html

Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren.

Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ?

Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte".

Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html

Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html

Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet.

Herr Z.

Hallo Herr Z., im Missachten von Umgangsformen sind Sie ja wie immer ganz groß - ach, was auch die Fragestellerin direkt ansprechen, geschweige denn noch'n Gruß hintendran ...und überhaupt, warum auf die Sache selbst eingehen?! Die Propaganda-Kopie scheint Ihnen das wichtigste Argument zu sein/ist ja so mühelos und schont den Bregen ...scheiß auf die Fragen/Probleme des Einzelnen*innen *) Gruß w. *) sorry für diese merkwürdige Schreibweise (vielleicht erscheint hier künftig Herr*in Z. ;-)), ich üb mich grad in Gender-Text: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gruenen-machen-ges…
Schorscham 19.11.2015 | 23:00
Zitat von Herr Z. anzeigen
Herr Z. schrieb

Und das sollte weshalb rechts-konform sein ?

Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen.

"Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ?

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-0300/0206-04.html

Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte.

Wer hindert Richter also daran ?

Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen.

Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html

Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren.

Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ?

Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte".

Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html

Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html

Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet.

Herr Z.

Und was ist daran so skandalös? Dass "Haushalte" zwangsläufig aus mehreren Personen bestehen müssen, wäre mir neu.
H.Rodam 20.11.2015 | 15:09
Prust ! Der geniale Herr Z. opfert seine kostbare Freizeit, um offensichtliche Mißstände auf zu decken. Aber anstatt dafür respektvoll behandelt zu werden, verhöhnt man ihn hier nur andauernd. Der Wolfgang sollte mal nach den Herren Gustl Mollath und Ulvi K. googlen ! Mahlzeit !
HotRodam 21.11.2015 | 19:55
So lächerlich ist das nicht ! Auch der Herr Gustl Mollath hatte Mißstände aufgedeckt und wurde deshalb WIDERRECHTLICH in der Psychiatrie entsorgt. Bis ein paar mutige Journalisten diesen Skandal öffentlich machten. Herr Z. ist schon 2 mal bis vors BVerfG vorgedrungen und wurde dafür mit 2 als Geldstrafen getarnte Mißbrauchsgebühren zu je 150 Euro bestraft, um ihn an der weiteren verfolgung seiner Grundrechte zu hindern ! Erkennen Sie nun die Parallelen ?
meieram 22.11.2015 | 20:43
Die letzten Beiträge sind für die TE, Margit J., sehr hilfreich. Davon wird Sie glücklich und reich werden!
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