Hallo Herr Pawlik,
ich empfehle Ihnen, ihre Einwände gegen die Abrechnung der Nachzahlung ihrer Rente dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dort kann dann in Absprache mit dem Jobcenter geprüft werden, ob das Jobcenter bzgl. der Nebenkostennachzahlung zu Unrecht einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat.