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Experten-Antwort

ALG II Rückzahlung wegen nachträglichem Rentenbezug

von Ernst Pawlik01.07.2014 | 14:21
5277 Ansichten
1 Antworten

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Ich habe bisher ALG II bezogen und bin rückwirkend ab 01.04.2014 Rentner. Das ALG II wird bis zum 31.07.2014 gezahlt und die Rückzahlung an das AHA wird durch die Rentenversicherung vorgenommen. Es ist mir klar, das das Arbeitsamt das zuviel gezahlte Geld zurückverlangen kann.Ich verstehe aber nicht, dass sie auch die bewilligte Nebenkosten-Nachzahlung von !! 2013 !!, die im April 2014 gezahlt wurde, zurückverlangt. Denn die Nachzahlung betrifft ja das Jahr 2013, in dem ich noch Leistungsbezieher von Hartz IV war. Ist das wirklich so rechtens?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Pawlik,

ich empfehle Ihnen, ihre Einwände gegen die Abrechnung der Nachzahlung ihrer Rente dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dort kann dann in Absprache mit dem Jobcenter geprüft werden, ob das Jobcenter bzgl. der Nebenkostennachzahlung zu Unrecht einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat.

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