ich bin Jahrgang 1982 und habe nach einem Abitur im Mai 2002 meinen 10 monatigen Zivildienst von Juli 2002 bis April 2003 absolviert. Mein Studium habe ich dann im Oktober 2003 begonnen und werde es voraussichtlich im Juli 2009 abschliessen. Waehrend meines Studiums habe ich ueber ein Jahr lang einen Mini-Job mit einem monatlichen Verdienst von 400 EUR gehabt.
Ab September 2009 werde ich eine einjaehrige Stelle in der Entwicklungshilfe antreten.
Meine Frage ist: Besteht fuer mich im Uebergangsmonat August 2009 Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank, Hans-Peter
19.05.2009, 07:20
von
Aha
Mangels Einzahlung vmtl. nein - aber sprechen Sie doch einfach bei der örtlichen Arbeitsagentur vor und erkundigen Sie sich dort (nach Brot fragen Sie ja auch beim Bäcker und nicht beim Metzger, oder?)
Bei Bedürftigkeit kann evtl. ALG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende/Arbeitsfähige) in Betracht kommen - auch hierzu bitte die vor Ort zuständige Stelle (ARGE, Sozialamt o.ä.) aufsuchen.
19.05.2009, 08:02
Experten-Antwort
Leider ist dies keine Frage zur Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsagentur.