Hallo Bohnspahn,
bitte lassen Sie Ihre möglichen Rentenansprüche in Ihrer regionalen Renten-Servicestelle zunächst einmal klären (allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt etc.). Bitte bringen Sie dazu nicht nur Ihre deutschen Rentenversicherungsunterlagen, sondern auch die Nachweise zu ausländischen Versicherungszeiten mit.
Erst nach einer Kontenklärung wird man sehen, ob Sie einen Rentenanspruch haben.