Guten Tag jungrentner,
die Rente ist grds. eine zu versteuernde Einnahme. Gegenwärtig wird sie jedoch nicht zu 100% versteuert. Ähnlich dem Arbeitnehmer können Sie die Sozialversicherungsbeiträge von der Bruttoeinnahme absetzen.
Die Anlage R ist mit den Daten des Rentenbezugs auszufüllen. Hierfür können Sie nach Ablauf des ersten Rentenjahrs bei der DRV eine "Rentenbezugsbescheinigung für Steuerzwecke" anfordern. In allen Folgejahren kommt diese dann weiterhin nach Ablauf des Jahres - auch ohne Anforderung. Die Bescheinigung enthält exakte Angaben was in der Anlage R in welcher Zeile / unter welcher Nummer einzutragen ist.