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als Pensionist Rente beantragen

von Loni01.03.2009 | 19:44
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6 Antworten

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Hallo, Mein Mann wird im August 65 Jahre alt, er ist pensionierter Beamter, da er einige Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hatte, muss er nun die Altersrente beantragen. Wie viele Monate vorher soll er den Antrag stellen und wird genau der Rentenbetrag von seiner Pension abgezogen, oder bleibt ihm etwas mehr. Früher wurde die Rente ja noch dazu bezahlt, deshalb zahlten wir noch freiwillig Beiträge nach. Nach der Gesetzesänderung war dies umsonst. Loni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Rentenantrag sollte etwa 3 Monate vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden. Die Auswirkungen auf die Pension erfragen Sie am besten beim Dienstherrn.

5 Antworten

Wolfgangam 01.03.2009 | 19:55
Hallo Loni, > Wie viele Monate vorher soll er den Antrag stellen 3 Monate vorher reichen aus. > und wird genau der Rentenbetrag von seiner Pension abgezogen, oder bleibt ihm etwas mehr. Zunächst, die Rente wird an ihn in voller Höhe ausgezahlt. Dazu bekommt er ggf. noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (der ihm in jedem Falle bleibt - evtl. Begrenzung auf 40,99 EUR beachten, sollte der Rentenantrag Aufnehmende vor Ort aber wissen). Was von seiner Pension gegengerechnet/abgezogen wird, hängt von seinem Pensionssatz ab - und auch, aus welchen Zeiten/Beiträgen sich seine Rente zusammensetzt. Rechnen Sie erstmal damit, dass seine Rente bei der Pension zur vollen Gegenrechnung führt - unterm Strich bleibt ihm wenigstes der KV-Zuschuss und die etwas günstigere Steuer für den Rentenbetrag. Gruß w.
-_-am 01.03.2009 | 22:38
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.brauchen Sie nur Ihre Postleitzahl einzugeben. Der Antrag soll spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Der Antrag auf Beitragszuschuß kann gleichzeitig gestellt werden. Ihr Mann muss bei der Beihilfestelle klären, ob und in welcher Höhe der Beitragszuschuß begrenzt werden soll, damit der Anspruch auf Beihilfe bestehen bleibt. Dann kann er das bei der Antragsaufnahme sogleich mitteilen und mit unterschreiben. Die Rente bekommt Ihr Mann in voller Höhe. Bezüglich der Anrechnung bei der Pension fragen Sie beim Dienstherrn an.
Schiko.-Original.am 01.03.2009 | 23:11
Auch wenn Sie den Renten- antrag erst zwei Monate nach zulässigen Rentenbeginn stel- len erhalten Sie nachträglich die Rente einen Monat nach dem notwendigen Geburts- datum Grundsätzlich gilt bei Pensi- onären dass 60 % der Rente unter den Tisch fallen und 40% zusätzlich verrechnet werden. Beträgt aber die Pension auf- grund der Beamtenjahre 75%-sicher auch inzwischen ermässigt- wird die volle Rente von der Pension gekürzt es verbleibt also nur der Steuervorteil. MfG.
Schiko.am 02.03.2009 | 06:00
So meinte ich es: Am 10.1. 1944 geboren und Voraussetzung für Rente mit 65 ab 1.2.2009 gegeben, Überweisung am 28.2. 2009 für Monat Februar. Die Antragstellung erfolgte bereits am 15.11. 2008. Antragstellung aber erst am 28.04. 2009, die Rente wird rückwirkend ab 01.02. 2009 gewährt. Antragstellung aber erst am 5.6. 2009 erste Zahlung am Monatsende für Juni 2009 . Mit freundlichen Grüßen.
Rätselhaftam 01.03.2009 | 23:48
"Auch wenn Sie den Rentenantrag erst zwei Monate nach zulässigen Rentenbeginn stellen erhalten Sie nachträglich die Rente einen Monat nach dem notwendigen Geburtsdatum." Können Sie das mal ins Deutsche übersetzen? Meinten Sie: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
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