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Experten-Antwort

als Rentner bei einer privaten Krankenversicherung

von Rentner 28.12.2011 | 09:40
2649 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage: Bekommt jemand, der als Arbeitnehmer immer bei einer privaten Krankenversicherung versichert war, als Rentner ebenfalls einen Zuschuß (begrenzt auf max 50 % höchster Beitrag GKV) zu seiner dann weiterlaufenden privaten Krankenversicherung ? Oder muß er im Gegensatz zum gesetzlich krankenversicherten Renter (KV der Rentner) seine Prämie zur Krankenversicherung alleine voll tragen ? Besten Dank für fundierte und korrekte Info.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2011 | 11:14

Hallo Rentner,

wir schließen uns den Antworten von Berta und mozzer an.

20 Antworten

Bertaam 28.12.2011 | 09:54
Privat krankenversicherte Rentner erhalten derzeit 7,3% des Brutto-Rentenbetrages als Zuschuß - begrenzt auf max. die Hälfte des tatsächlichen KV-Beitrages.
mozzeram 28.12.2011 | 10:45
Die Leistung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherte Rentenbezieher ist in § 106 SGB 6 geregelt. Dadurch wird eine Gleichbehandlung mit krankenversicherungs- pflichtigen Rentnern gewährleistet, indem die Aufbringung der Kosten für den Krankenversicherungsschutz teilweise vom Rentenversicherungsträger übernommen wird.
KSCam 28.12.2011 | 17:55
Wo sehen Sie eine Ungleichbehandlung? Alle die zur DRV Beiträge gezahlt haben, bekommen daraus von der DRV einen Zuschuß zur Krankenversicherung und zwar prozentual von der Rentenhöhe. Also werden doch alle braven Beitragszahler, die an die DRV Rentenbeiträge geleistet haben diesbezüglich gleichgestellt........
Rentner am 28.12.2011 | 17:00
Herzlichen Dank an Berta, Mozzer und Experten für die schnelle und verständliche Antwort und Info. P.S. So sollte es in einem Forum immer sein, schnell, sachlich, korrekt, themenbezogen. Klasse ! Das macht Sinn!
Lenaam 28.12.2011 | 17:24
Rentner stellte hier eine sehr interessante Frage, deren Beantwortung man sich mal auf der Zunge zergehen lassen sollte. Aber das verstehen sicher eh nur die schon gekniffenen Rentner. (Die Sache ist zu ernst, um von verständnislosen Nichtrentnern hier kommentiert zu werden) Wie kann es angehen, dass privat Krankenversicherte, die möglicherweise keine oder nur sehr geringe Zeit in die GKV eingezahlt haben, von der Rentenversicherung den gleichen Zuschuss, wie die, die ein ganzes Berufsleben ihre Beiträge in die ges. Krankenversicherung eingezahlt haben, bekommen. Auch das sind Kosten, die den Rentnern als versicherungsfremde Leistungen geklaut werden. So langsam schließt sich das Puzzle und die Wut über diese Ungerechtigkeiten steigt weiter an. Es wird ständig mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert, was Nichtbeitragszahler betrifft und umgekehrt? Wo bleiben diese Grundsätze, die für die braven Beitragszahler gelten?
Malteseram 28.12.2011 | 19:08
Zitat von Lena anzeigen
Hmm, du meinst die haben während ihres Erwerbslebens günstige private Krankenversicherungen gehabt, dann sollen sie es in der Altersrente auch alleine zahlen? Verstehe ich nicht ganz. Ist aber interessant. Kannst du das mir, den geistig zurückgebliebenen, ein bischen deutlicher darstellen?
Kurtchenam 28.12.2011 | 19:53
Ja,so ist das nunmal. Während der Jahre vor der Rente war man als Privat Patient immer gut gestellt. Keine große Wartezeit bei den Ärzten,beste Unterbringung im KH usw.Dafür aber keine Beteiligung am Solidaritätssystem und dann,wenn man Rentner ist und die Beiträge plötzlich vehement angestiegen sind,da jammert man und schaut neidvoll auf die damals belächelten GKV Vericherten. Dumm gelaufen halt.
Lenaam 28.12.2011 | 22:47
Zitat von Kurtchen anzeigen
Das ist der Knackpunkt! ... keine Beteiligung am Solidaritätssystem und dann,wenn man Rentner ist, das Solidarsystem in Anspruch nehmen wollen und das auch noch gerecht finden. Leider haben das viele nicht begriffen und die Nutznießer reiben sich die Hände! Was für eine Gesellschaft? Was sind das für Leute, die sich hier ungeniert gegen die Rechte der Rentner äußern und dazu wenig Ahnung von der Rentengesetzgebung haben. Oder sind diese Leute beauftragte Hetzer gegen die Reste unseres Sozialsystems? Leute denkt doch mal nach, habt Ihr keine Knder oder Enkel? Wollt Ihr, dass es ihnen immer schlechter geht?
Anitaam 28.12.2011 | 23:56
Zitat von Kurtchen anzeigen
Aber darum ging es doch hier gar nicht! Ich verstehe zwar manches in der Rentengesetzgebung nicht, wo Lasten, die ALLE tragen müssten, einseitig auf die DRV-Versicherten oder gesetzliche Krankenkassen abgewälzt werden. Aber dass auch ein Privatversicherter wie alle anderen einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält, ist sicher nicht unsolidarish!
DarkKnight RVam 29.12.2011 | 07:22
Ich glaube, hier schmeißt jemand etwas gewaltig durcheinander....... Liebe Lena, der Zuschuß zur privaten bzw. freiwilligen KV wird aus dem RV Topf getragen. Das hat mit der gesetzlichen KV aber mal gar nichts zu tun. Jeder Rentner der gesetzlichen RV erhält einen Zuschuß zu seinen Krankenversicherungsbeiträgen. Sowohl der gesetzlich Versicherte, als auch der privat bzw. freiwillig Verischerte erhalten diesen Zuschuß in Abhängigkeit von der Rentenhöhe (derzeit 7,3 %). Insofern schließe ich mich dem Beitrag von KSC an uns sehe "hier" keine Ungleichbehandlung.
Lenaam 29.12.2011 | 09:49
Rosinenpicker! Wer sich aus der Solidargemeinschaft der GKV schleicht, nicht zuletzt um sich Vorteile zu verschaffen, der darf nicht das andere Solidarsystem in Anspruch nehmen, um sich hier auch nur die Rosinen rauszupicken. Ich nenne das Schmarotzertum, gesetzlich legimentiert. Da muss sich etwas ändern. Die Sozialgesetzgebung ist in diesem Fall eben nicht sozial. Die übrigen Rentner erhalten wegen dieser Personengruppe weniger Rente. Und die, die sich die Vorteile einer privaten Krankenversicherung ausgesucht haben dürfen nicht doppelt belohnt werden. Das ist in meinen Augen eine schreiende Ungerechtigkeit.
Wahnsinn ! am 29.12.2011 | 10:07
Jaja, was so alles aus einer harmlosen Frage werden kann! DAS ist Deutschland! Neid? Mißgunst? Unzufriedenheit? Frust? Ansonsten gebe ich DarkKnigt voll recht. Einige Leute hier verstehen wohl einiges nicht, werfen etwas durcheinander oder -- wollen etwas nicht verstehen und lassen hier ihre einstudierten politisch gefärbten Platitüden ablaufen. Was hat denn die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) mit der Rentenversicherung zu tun? NICHTS, rein gar nichts! Hier wie da werden Beiträge gezahlt (müssen), vollkommen unabhängig voneinander. Eine Verknüpfung wäre weder legal, möglich oder angebracht! Der eine AN kann aufgrund seines Einkommens eben eine private KV wählen, in die RV zahlt er doch ebenso wie der gesetzlich- KV-Versicherte weiter ein. Warum soll ihm dann später als Rentner der Zuschuß zur KV ( egal welche es ist) verwehrt werden???? Mit welcher Begründung?? Er hat doch ebenso wie der Rentner in der GKV seine Beiträge in die RV gezahlt?! Diese Logik und Einstellung ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Komisch, es gibt viele andere Dinge, über die man sich berechtigterweise als "Gleichbehandlungsfanatiker" aufregen könnte. Z.B. Rente ohne jegliche vorherige Beitragszahlung, Krankenversicherung ohne jegliche Beitragszahlung. Das macht man aber nicht! Das ist anscheinend in Ordnung! Interessant!
@ an Lena am 29.12.2011 | 10:16
Naturgemäß weiß man nicht, wer Sie sind. Aber -- Ihre Beiträge und Ausführungen können einem Angst machen. Welche ------- Einstellung und Meinung! Sehr gut geschult. Nichts vergessen.
Bertaam 29.12.2011 | 14:59
Zitat von Wahnsinn ! anzeigen
Na, die hätte ich ja gerne mal gesehen! Wo gibt es die denn??? Im Sozialgesetzbuch jedenfalls nicht!
Herr Nobbi am 29.12.2011 | 16:17
Hier können Sie geholfen werden. Kurze Aufklärung: Es gibt Millionen von Rentnern dieser Art. Nicht in der Theorie, nein, in der Praxis und Realität. Überall, Sie müssen sich nur umgucken. Die Aussage eines früheren Ministers " Jeder bekommt die Rente für die er gezahlt hat" hatte noch nie Bestand.
Lenaam 29.12.2011 | 16:22
Z.B. Rente ohne jegliche vorherige Beitragszahlung
Na, die hätte ich ja gerne mal gesehen! Wo gibt es die denn??? Im Sozialgesetzbuch jedenfalls nicht!
Oh oh, liebe Berta, schreiben Sie hier besser nichts mehr. Wenn Sie nicht einmal bemerkt haben, dass etliche tausend Rentenbezieher aus unserer Rentenkasse Rente beziehen, die nie einen Pfennig oder Cent dort eingezahlt haben, dann haben Sie auf dem Gebiet ein gewaltiges Wissensdefizit.
...am 29.12.2011 | 17:02
Fakten auf den Tisch Fräulein Polemikerin ! Was hat Ihr Geschwafel mit der Ausgangsfrage (Zuschuss zur privaten KV) zu tun ? Nichts, rein gar nichts ? Also, lassen sie Ihren Frust bitte beim nächsten Stammtisch ab. Danke
...am 29.12.2011 | 17:02
Fakten auf den Tisch Fräulein Polemikerin ! Was hat Ihr Geschwafel mit der Ausgangsfrage (Zuschuss zur privaten KV) zu tun ? Nichts, rein gar nichts ? Also, lassen sie Ihren Frust bitte beim nächsten Stammtisch ab. Danke
Humoram 30.12.2011 | 09:25
Besser als Kino.
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