Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

als unbefristeter EMR in Reha zur Vermeidung Verschlechterung Erkrankung

von Mabuse16.02.2012 | 09:32
2003 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Vorneweg ich habe eine ähnlich Frage bereits gestellt, diese ist aber nur unzureichend beantwortet worden. Ich rufe deshalb nur zu ernstgemeinten und nicht unterstellenden Antworten auf. Ich bin seit 3 Jahren unbefristet in Erwerbsminderungsrente (43 JAhre alt). Meine Ärzte sehen nun aufgrund meines Gesundheitszustandes eine Reha für angebracht, da sie ansonsten eine weitere Verschlechterung meines Gesundheitszustandes befürchten. Aufgrund meiner Rentensituation ist nur die KK zuständig. Wer sich nun aber mit Rehakliniken auskennt, weis dass dort oftmals im Intresse der RV versucht wird, eine möglichst positive Prognose zur Arbeitsfähigkeit abzugeben. Nun habe ich Fragen: 1. Wird bei KK-Zahlung überhaupt eine Stellungsnahme zur Arbeitsfähigkeit abgegeben? 2. Wird die RV von einem Beteiligten informiert? 3. Bei einer evtl. Kontrollfrage der RV trotz unbefr. Rente könnte die Frage nach einer erfolgten Reha und zur Offenlegung der Beurteilung kommen. Ist das so? Ich möchte auch betonen, dass ich keineswegs mich vor Arbeit drücken will! Wer aber Diskussionen mit der RV diesbezüglich kennt, weiss auch die kräfteraubenden und subjektiven Betrachtungsweisen zu befürchten. Wer nun aber einem chronisch kranken jungen Mann in meinem Alter nur mit Provokationen und Vorwürfen begegnen möchte, sollte sich erst einmal in meine Lage versetzen. Danke für`s Verständnis!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mabuse,

ich fürchte, Sie werden auch heute keine anderen Antworten erhalten, als am 29.01.

Sie müssen für sich selbst entscheiden, ob Sie das Angebot, mit einer Reha vielleicht ein bischen mehr Lebensqualität zu erreichen, annehmen. Oder ob Sie lieber die negativen Erfahrungsberichte (die es sicher gibt) Einzelner verallgemeinern und auf die Reha verzichten. Garantien kann Ihnen hier niemand geben und auch Ihre Fragen können nicht eindeutig und pauschal beantwortet werden.

Nur Ihre 3. Frage kann ich eindeutig beantworten: Natürlich müssen Sie die Reha angeben, wenn Sie im Rahmen einer Rentenkontrolle danach gefragt werden. Und natürlich wird dann auch diese Reha entsprechend in die medizinische Entscheidung einbezogen.

Um eine unbefristetete volle Erwerbsminderungsrente zu entziehen, müsste aber schon eine sehr deutliche Gesundheitssteigerung eintreten - und die Reha ist doch eigentlich (nach Ihren eigenen Worten) nur dazu gedacht, die weitere Verschlechterung aufzuhalten...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jockelam 16.02.2012 | 11:11
Ihre Fragen wurden doch bereits beantwortet, sehr ausführlich sogar. Was wollen Sie denn mehr ??? Langsam finde ich es anstrengend, dass hier immer wieder die selben Postings auftauchen/sich wiederholen.
Krämersam 16.02.2012 | 13:19
" Nun habe ich Fragen: 1. Wird bei KK-Zahlung überhaupt eine Stellungsnahme zur Arbeitsfähigkeit abgegeben? 2. Wird die RV von einem Beteiligten informiert? 3. Bei einer evtl. Kontrollfrage der RV trotz unbefr. Rente könnte die Frage nach einer erfolgten Reha und zur Offenlegung der Beurteilung kommen. Ist das so? " zu 1 : auf jeden Fall zu 2 : nein , die RV wird nicht automatisch informiert. Dem müssten Sie schon vorher zustimmen. Meist wird bei gleich bei Rehantritt von der Rehaklinik Formularmässig abgefragt wer den ausführlichen Entlassbericht alles bekommen soll ( Hausarzt, Facharzt etc. pp ) und werden darum um Entbindung von der Schweigepflicht gebeten. Sie sollten aber auf jeden Fall zusätztlich dann noch der Krankenkasse und der Klinik die Weitergabe des Entlassberichtes unter Androhung rechtlicher Schritte ausdrücklich schriftlich untersagen. Der Kostenträger der Massnahme ( hier die Krankenkasse ) bekommt natürlich immer den Bericht. Die RV wie gesagt dann nicht , wenn Sie das nicht freigeben. Wobei es manchmal aber verschlungene Wege gibt und so ein Bericht dann doch da ankommt wo er eigentlich nicht hin soll. Ein gewisses " Restrisiko " bleibt bei so etwas immer.. zu 3 : auf jeden Fall. Die Frage nach einer med. Reha in den letzten ( meist 2 Jahren ) ist auch in dem sog. Gesundheitsfragebogen bei der Rentenüberprüfung enthalten und muss dann auch selbstverständlich wahrheitsgemäss beantwortet werden. Und dann holt sich die RV den Bericht auch von der Krankenkasse.. Würden Sie die Frage nicht korrekt beantworten und die RV kommt dann doch ( wie auch immer ) dahinter, kriegen Sie derbe Probleme... Bei einer med. Reha ( egal welcher Kostenträger ) während einer Berentung sollte man also immer im Vorfeld die möglichen Konsequenzen daraus auf die weitere Berentung berücksichtigen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026