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Experten-Antwort

Altersrente

von Jutta04.02.2013 | 11:48
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich bekam die Nachricht, daß meine Altersrente mit 59 Anrechchnungsmonaten nicht greift. Es fehlen noch 50 Monate (ich bin jetzt fast 58 Jahre alt). Meine Frage ist: was kann ich machen, um diese Lücke zu schließen - geht das überhaupt noch? Was muß ich monatlich einzahlen für eine Mindest-Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta, ob man Ihnen die Zahlung der freiwilligen Beiträge zur Erfüllung der 60 Monate mit Beitragszeiten empfehlen kann, sollte man im Rahmen einer Kontenklärung (mit integriertem Beratungsgespräch) prüfen lassen. Allein von der Zahlungsfrist können Sie die freiwilligen Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätigen (in Form einer monatlichen Zahlung bzw. mit Fristende zum 31.März des Folgejahres) um den für Sie frühesten Rentenbeginn zu erwirken. Eine andere Optionen stellt die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung dar. Seit dem 01.01.2013 sind diese bei Neuaufnahme generell versicherungspflichtig und zählen bei den Vorversicherungszeiten mit. Lassen Sie sich vor der Zahlung von Beiträgen individuell beraten, sich berechnen, welche monatliche Rente einem gezahltem Beitrag entgegensteht um die richtige Entscheidung treffen zu können.

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13 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 04.02.2013 | 13:02
Auf die Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate) sind Anrechnungszeiten nicht anrechenbar, lediglich Beitragszeiten, Zeiten des Versorgungsausgleichs, sowie Ersatzzeiten angerechnet. Wenn Sie zur Zeit versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind, können Sie sich freiwillig versichern.
Juttaam 04.02.2013 | 13:27
Danke für die Antwort. Kann ich mich denn beim Rententräger nachversichern lassen und was kostet das in etwa/ ungefähr für die Mindest-Rente?
Juttaam 04.02.2013 | 13:56
Danke für die prompte und kompetente Antwort. Es hilft mir sehr weiter. Herzl. Gruß
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 04.02.2013 | 13:30
Mindestbeitrag für 2013: 85,05 EUR (West) Mindestbeitrag für 2012 (noch bis 31.03.2013 möglich): 88,20 EUR (West)
DarkKnight RVam 05.02.2013 | 07:14
Hallo Jutta, ich glaube, dass hier einige Begriffe durcheinander geworfen werden. Sie sprechen von Anrechnungsmonaten und der Sachbearbeiter DRV von Anrechnungszeiten! Könnten Sie bitte einmal die genaue Bezeichnung hier schreiben, das könnte schon helfen! Wofür genau sollen denn 50 Monate fehlen?? Es gibt keine Wartezeit, für die man 109 Anrechnungsmonate (Wartezeitmonate) benötigt.
Juttaam 05.02.2013 | 09:59
Hallo, DarkKnight, danke für die Antwort. Ich zietiere hier mal - auszugsweise: "Die Wartezeit ist nicht erfüllt, daher kann eine Auskunft über die Höhe der rente nicht erteilt werden. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, anrechnungszeiten u. Berücksichtigungszeiten. Diese bislang gespeicherten Zeiten können auch nicht mehr bis zum Erreichen d. Regelaltersgr. erfüllt werden. Diese Wartezeit ist derzeit mit 60 Monaten nicht erfüllt und kann auch nicht mehr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt werden" MfG Jutta
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 05.02.2013 | 12:24
Zitieren Sie bitte, was unter den Voraussetzungen für die Regelaltersrente steht, obiges Zitat ist für Sie irrelevant, da völlig andere Rentenart.
DarkKnight RVam 05.02.2013 | 13:46
Hallo nochmal, wir müssen wissen, was das für 60 Monate sind! Wie "Sachbearbeiter DRV..." geschrieben brauchen wir die Wartezeitmonate, die auf die Wartezeit bei der Regelaltersrente berücksichtigt werden! Alle anderen Rentenarten kommen für Sie nicht in Betracht! P.S.: Haben Sie Kinder?? Sind die Kindererziehungszeiten bereits dabei??
Juttaam 05.02.2013 | 14:04
Hallo, danke für Ihre intensive Nachfrage! Ich zituiere am besten wieder, damit es keine Unstimmigkeiten gibt: "Bislanng wurden 59 Monate zurückgelegt, es fehlen noch 1 Monate" "Die Wartezeit für die Regelaltersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten, Diese Wartezeit ist derzeit mit 59 Monaten nicht erreicht, es fehlen noch 1 Monate" Ich hoffe, daß das jetzt weiterhilft. MfG Jutta
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 05.02.2013 | 14:24
Bevor das jetzt zu Missverständnissen führt ("etwaige Aufstockung"). Seit 01.01.2013 sind Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung auf 450,00 EUR - Basis versicherungsfplichtig in der Rentenversicherung, dies würde zum Erreichen der Wartezeit genügen.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 05.02.2013 | 14:22
Genau das wollten wir wissen. Entweder zahlen Sie einen freiwilligen Beitrag (Höhe des Mindestbeitrags hab ich Ihnen genannt) um die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten zu erreichen, oder Sie nehmen zumindest für einen Monat eine Beschäftigung auf (bzw. eine geringfügige Beschäftigung mit etwaiger Aufstockung).
DarkKnight RVam 06.02.2013 | 07:14
Hallo Jutta, da sie zu der Kinderfrage nichts geschrieben haben, gehe ich davon aus, dass sie keine haben oder aber diese schon berücksichtigt wurden! Ansonsten siehe Beitrag Sachbearbeiter.......einen Monat zahlen oder einen Monat arbeiten!
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