Hallo Rispoli Christa,
die Voraussetzungen für den Bezug von Altersrente für langjährig Versicherte ist lediglich die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und die Vollendung des 63. Lebensjahres.
Sofern die Wartezeit bereits erfüllt ist, ist es unerheblich, ob Sie in den letzten Jahren vor Rentenbeginn weitere rentenrechtliche Zeiten durch z.B. Pflichtbeiträge aufgrund von Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit erwerben.