Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente

von Paul Engel03.05.2011 | 11:51
2174 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin z.Z. in der Altersteilzeit bis 31.10. . Am 15. 10. werde ich 65 und kann reguläre Altersrente beziehen. Da meine Altersteilzeitzahlung Mitte des Monats gezahlt wird, hänge ich 7 wochen in der Luft. Kann ich meine Altersrente ab 01.10. beziehen und für den letzten Monat (Okt.) auch das Entgeld aus der Altersteilzeit beziehen? MfG Paul Engel

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.05.2011 | 12:38

Bei Rentenbeginn zum 01.10.. erhalten Sie 0,3 % Kürzung und dürften nur 400,- dazuverdienen, sonst wird die Rente gekürzt. Was jetzt für Sie günstiger ist, können nur Sie entscheiden.

Experten-Antwortam 05.05.2011 | 06:53

Der Beginn einer ist in § 99 SGB VI geregelt.

Eine Versichertenrente wird vom Ersten des Monats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rente erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 S. 1 SGB 6). Da für einen Rentenanspruch stets mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist für die Ermittlung des Rentenbeginns der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die letzte Voraussetzung vorliegt.

Beispiel :

Vollendung des 65. Lebensjahres 15.10.2011

Lösung:

Die letzte Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Regelaltersrente ist am 15.10.2011 erfüllt, so dass sämtliche Voraussetzungen zu Beginn des Monats November 2011 vorliegen. Der Antrag wird rechtzeitig gestellt, so dass die Rente ab 01.11.2011 zu leisten ist.

Wenn Sie einen Monat eher in Rente gehen wollen, haben Sie einen Monat Kürzung, also 0,3% und die Hinzuverdienstgrenze ist zu beachten!

1 Antworten

Paul Engelam 04.05.2011 | 19:16
Guten Abend, da ist mir einiges unverständlich, die Webseite der RV unter Rentenbezug: sinngemäß Rentenbezug für den vollen Monat in dem man 65 wird vorausgesetzt alle Voraussetzungen sind erfüllt (trifft bei mir zu, ohne Abschläge). Wieso der Abzug? Ich zahle ja noch Beitrag in diesem Monat, nach Ihrer Logik muß ich mit Abschlag rechnen, wenn ich Rente beziehe (s.o.) und arbeite. Erklären Sie das mir das bitte verständlich. MfG Paul Engel
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026