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Zur Experten-Antwort springenBei Rentenbeginn zum 01.10.. erhalten Sie 0,3 % Kürzung und dürften nur 400,- dazuverdienen, sonst wird die Rente gekürzt. Was jetzt für Sie günstiger ist, können nur Sie entscheiden.
Der Beginn einer ist in § 99 SGB VI geregelt.
Eine Versichertenrente wird vom Ersten des Monats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rente erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 S. 1 SGB 6). Da für einen Rentenanspruch stets mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist für die Ermittlung des Rentenbeginns der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die letzte Voraussetzung vorliegt.
Beispiel :
Vollendung des 65. Lebensjahres 15.10.2011
Lösung:
Die letzte Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Regelaltersrente ist am 15.10.2011 erfüllt, so dass sämtliche Voraussetzungen zu Beginn des Monats November 2011 vorliegen. Der Antrag wird rechtzeitig gestellt, so dass die Rente ab 01.11.2011 zu leisten ist.
Wenn Sie einen Monat eher in Rente gehen wollen, haben Sie einen Monat Kürzung, also 0,3% und die Hinzuverdienstgrenze ist zu beachten!
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